Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

Neue Liebe, alte Wohnung: Wenn der Partner einzieht
R+V-Infocenter: Vermieter vor dem Einzug informieren - Versicherungsverträge überprüfen

Wiesbaden (ots)

Erst sind es nur Besuche über Nacht und am Wochenende. Dann folgt Stück für Stück der Hausrat - und schließlich zieht der neue Lebensgefährte ganz in die Wohnung ein. "Das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss der Mieter seinen Vermieter darüber informieren und ihm den Namen des neuen Mitbewohners nennen", sagt Sascha Nuß, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Ablehnen kann dieser den Einzug normalerweise aber nicht.

Lebensgefährten haben vor dem Gesetz einen anderen Stellenwert als nahe Familienangehörige oder Ehepartner. "Einem sogenannten 'Dritten' darf ein Mieter die Wohnung nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überlassen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch", erklärt R+V-Experte Nuß. Dies ist jedoch meist reine Formsache. "Der Mieter muss nur ein berechtigtes Interesse darlegen. Aber das besteht bei einer Lebensgemeinschaft eigentlich immer." Für eine Ablehnung braucht ein Vermieter wichtige Gründe, etwa wenn eine winzige Einzimmer-Wohnung mit einer weiteren Person völlig überbelegt wäre.

Bei Zuzug erhöhen sich die Nebenkosten

Ebenfalls wichtig: In der Regel wird der Vermieter die Nebenkosten an die neue Situation anpassen. Das R+V-Infocenter rät, die Nebenkostenpauschale sicherheitshalber zunächst etwas höher anzusetzen, um hohe Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Das Paar sollte vor dem Gespräch mit dem Vermieter klären, ob 
     der bisherige Mieter alleiniger Mieter bleibt oder der 
     Lebenspartner mit in den Vertrag einsteigt.
   - Wollen Eltern, Kinder oder anderen Verwandte ersten Grades mit 
     in die Wohnung ziehen, gilt: Eine Erlaubnis des Vermieters ist 
     nicht notwendig.
   - Um Geld zu sparen und den Versicherungsschutz nicht zu 
     gefährden, sollte die neue Wohngemeinschaft die bestehenden 
     Versicherungsverträge überprüfen. Bei vielen Policen macht es 
     Sinn, sie zusammenzulegen. Mehr Informationen dazu unter 
     http://ao-url.de/d549d2

Zum R+V-Infocenter: http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter