Mit dem Auto zur Fußball-EM in Frankreich: höhere Bußgelder, andere Verkehrsregeln
R+V-Infocenter: Längere Wartezeiten durch Grenzkontrollen möglich
Wiesbaden (ots)
Fußballfieber in Paris, Lille oder Saint-Denis: Viele deutsche Fans fahren mit dem Auto zur Europameisterschaft ins Nachbarland. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, sich über Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden zu halten und rechtzeitig auf loszufahren. "Seit den Anschlägen im November 2015 gilt in Frankreich der Ausnahmezustand. Dazu gehören auch verstärkte Grenzkontrollen mit längeren Wartezeiten", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Hinzu kommen andere Verkehrsbestimmungen als in Deutschland - und teilweise deutlich höhere Bußgelder.
Besonders streng sind die Regeln zu Ablenkung am Steuer. "Suchen im Handschuhfach, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder andere Ablenkungen: Alles, was beim Autofahren stört, ist verboten. Wer beispielsweise auf einen Bildschirm schaut, muss mit Strafen von bis zu 1.500 Euro rechnen", so R+V-Experte Walter. Bei einem Unfall oder einer Panne sollten Autofahrer die Warnblickanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen, sofern sie sich dadurch nicht selbst in Lebensgefahr begeben. Anders als in Deutschland müssen alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste tragen, wenn sie den Wagen verlassen. Wer diese Vorschriften missachtet, wird mit einem Bußgeld bis zu 750 Euro bestraft.
Um die Abwicklung bei einem Unfall zu erleichtern, empfiehlt R+V-Experte Karl Walter, den Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. "Die Formulare sind überall gleich. Jeder Unfallbeteiligte kann sie in seiner Landessprache ausfüllen. Für die Versicherungen dient der Bericht als Grundlage für die Regulierung des Schadens." Den Bericht können Fußballfans unter www.gdv-dl.de bestellen.
Ein Parkverbot ist in Frankreich oft durch einen gelben unterbrochenen Streifen am Fahrbahnrand gekennzeichnet. Ist der Streifen durchgezogen, bedeutet das ein zusätzliches Halteverbot. Wer dies nicht beachtet, muss damit rechnen, dass das Auto mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt wird. Gebührenfrei parken dürfen Autofahrer hingegen bei blauen Markierungen - allerdings nur mit Parkscheibe.
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