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Do it yourself: Heimwerker haften, wenn der Sturm am Baugerüst rüttelt

Wiesbaden (ots)

Wenn die Fassade einen neuen Anstrich braucht oder Dachziegel ausgetauscht werden müssen, sparen sich viele erfahrene Heimwerker den Gerüstbauer und legen selbst Hand an. Doch Vorsicht: Lösen sich beispielsweise während eines Sturms Stangen oder Bodenbretter, muss der Hobby-Handwerker unter Umständen für Verletzungen oder Schäden aufkommen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen

Grundsätzlich gilt: Eine Baustelle muss so gesichert sein, dass niemand dadurch zu Schaden kommt - selbst wenn es stürmt. "Der Heimwerker hat hier eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und muss Vorkehrungen treffen", erklärt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte bei der R+V Versicherung. Dazu gehört, dass das Gerüst stabil und sicher steht. "Bei Verletzungen oder Sachschäden haftet derjenige, der es aufgebaut hat, nicht die Verleihfirma."

In der Regel springt hierfür entweder die Privathaftpflichtversicherung oder eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. "Ob der Heimwerker eine zusätzliche Versicherung benötigt, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielt es beispielsweise eine Rolle, wie groß das Bauvorhaben ist und wo es stattfindet", so R+V-Experte Ferenc Földhazi. Deshalb ist es sinnvoll, im Vorfeld mit dem Versicherungsberater zu sprechen. "So können Bauherren direkt klären, über welche Versicherung das Bauvorhaben abgesichert ist und in welchem Umfang."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

   - Es empfiehlt sich, ein selbst aufgebautes Gerüst von einem 
     Gerüstbauer überprüfen und abnehmen zu lassen. So sind die 
     Heimwerker auf der sicheren Seite, sparen aber trotzdem die 
     Kosten für den professionellen Aufbau.
   - Außerdem bieten Verleiher den Bauherren oft an, das Gerüst unter
     fachlicher Anleitung selbst aufzubauen. Das macht vor allem dann
     Sinn, wenn der Heimwerker dies zum ersten Mal macht.
   - Das Gerüst sollte auf jeden Fall technisch geprüft sein und ein 
     entsprechendes Siegel tragen.
   - Wenn ein Unwetter angekündigt ist, Planen und alle anderen 
     Gegenstände vom Gerüst entfernen und alle Verbindungen auf 
     Haltbarkeit prüfen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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