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R+V Infocenter

Inlineskater gelten als Fußgänger - meistens
R+V-Infocenter: Bußgelder möglich

Wiesbaden (ots)

Auch wenn sie schneller sind als mancher Fahrradfahrer: Rechtlich gelten Inlineskater als Fußgänger und dürfen deshalb den Bürgersteig nutzen. Doch sie müssen einige spezielle Regelungen beachten - sonst drohen Bußgelder, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Ausnahmen nur bei Zusatzzeichen

Mehr als eine Millionen Menschen sind in Deutschland regelmäßig mit Inlineskates unterwegs. Was viele nicht wissen: Straßen sind für sie in der Regel tabu. "Skater müssen Gehwege oder kombinierte Fuß- und Radwege benutzen und dort rücksichtsvoll fahren", sagt Joachim Mautsch, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Ausnahmen gelten, wenn Radweg, Fahrbahn oder Seitenstreifen mit dem Zusatzzeichen "Inline-Skater frei" gekennzeichnet sind. "Dort müssen sich die Inlineskater an das Rechtsfahrgebot halten und das Überholen zulassen", so R+V-Experte Mautsch.

Rücksichtslosigkeit wird bestraft

Eine weitere Ausnahme: Skater dürfen auf der Straße fahren, wenn es keinen Gehweg gibt. Innerorts können sie zwischen dem linken und rechten Fahrbahnrand wählen. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie links fahren, also auf der Seite des Gegenverkehrs. "Dabei gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Inlineskater, doch es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme", sagt Joachim Mautsch. Verhalten sich Inlineskater anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos, drohen ihnen Bußgelder bis zu 35 Euro. Das gilt beispielsweise, wenn sie sich nicht überholen lassen.

Wer unzulässig auf der Fahrbahn, dem Seitenstreifen oder dem Radweg fährt, muss mit zehn Euro Verwarnung rechnen. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn der Skater niemanden behindert oder gefährdet hat. Kommt es zu einem Unfall, kann das Bußgeld sogar bis zu 35 Euro betragen. Hinzu kommt, dass ein Inlineskater als Unfallverursacher für den Schaden aufkommen muss, wenn er ihn fahrlässig verursacht hat. "In diesem Fall tritt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie prüft die Anspruchsvoraussetzungen, lehnt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche des Geschädigten", so R+V-Experte Mautsch.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

   - Im Rahmen besonderer Veranstaltungen, etwa Skate Nights, dürfen 
     Skater Straßen und Radwege benutzen, wenn die Polizei diese 
     freigibt
   - Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, beim Skaten Helm und 
     Schutzausrüstung zu tragen. Wegen der hohen Geschwindigkeit ist 
     dies jedoch ratsam.
   - Kinder, die bei schulischen Veranstaltungen skaten, müssen aus 
     Versicherungsgründen immer die komplette Schutzausrüstung 
     tragen. Dazu gehören neben einem Helm auch Schoner für Hand, 
     Ellenbogen und Knie.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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