Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

R+V: LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt

R+V: LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt
  • Bild-Infos
  • Download

2 Dokumente

LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt

Wiesbaden, 10. November 2020. Autoscheinwerfer auf LED umrüsten: Die passenden Ersatzteile sind leicht erhältlich und lassen sich meist problemlos einbauen. Doch diese sogenannten LED-Retrofits sind oft nicht für den Straßenverkehr in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen, warnt das R+V-Infocenter.

Bußgelder für "Retrofit-Sünder" möglich

Wenn am Fahrzeug eine Glühbirne kaputt ist oder ihnen das Licht zu schwach ist, greifen Autofahrer gerne zu LED-Retrofits. Sie halten länger und leuchten die Umgebung besser aus. In der Regel passen sie zudem bequem in die vorhandene Fassung. Allerdings sind sie hierzulande und in anderen EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen verboten: "LED-Retrofits passen nicht in allen Autos zu den vorhandenen Linsen und Reflektoren. Das könnte andere Verkehrsteilnehmer gefährden", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Zudem gilt: Die Zulassungsbehörde genehmigen Scheinwerfer grundsätzlich immer mit den dazugehörigen Leuchtmitteln. Birnen dürfen also nicht beliebig verändert werden.

Wer sein Auto mit nicht zugelassener Beleuchtung nachrüstet, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. "Kommt es zu einem Unfall, ist im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet", sagt R+V-Experte Kretschmer. Wer trotzdem auf LED-Licht umsteigen möchte, muss den kompletten Scheinwerfer erneuern lassen.

Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
c/o Arts & Others Communication GmbH
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter:  @ruv_news
Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter
  • 03.11.2020 – 11:40

    Unfallgefahr: Laub vom Gehweg entfernen

    Wiesbaden (ots) - Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bei Unfällen können sie sonst zur Verantwortung gezogen werden, warnt das das Infocenter der R+V Versicherung. Eigentümer haben Verkehrssicherungspflicht Nicht für alle öffentlichen Wege ist die Kommune ...

  • 28.10.2020 – 12:15

    Strenge Vorschriften bei der Bestattung von Haustieren

    Wiesbaden (ots) - Hamster, Katze oder Hund nach dem Tod im eigenen Garten begraben: Für viele Besitzer von Haustieren ist das eine tröstliche Vorstellung. Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, was dabei erlaubt und verboten ist. Tiefe Gräber notwendig Grundsätzlich ist es möglich, kleinere verstorbene Haustiere im privaten Garten zu begraben. Doch auch hier gibt es gesetzliche Vorschriften. So darf das ...