R+V: Dubiose Haustürgeschäfte mit Feuerlöschern
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Dubiose Haustürgeschäfte mit Feuerlöschern
Wiesbaden, 9. Dezember 2020. Feuerlöscher sollten in keinem Haushalt fehlen - gesetzlich vorgeschrieben sind sie jedoch nicht. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt deshalb vor unseriösen Händlern, die von Haus zu Haus ziehen und das Gegenteil behaupten.
Feuerlöscher sind wichtig, aber keine Pflicht
Die Vorstellung, dass das Eigenheim in Flammen aufgeht, ist ein Albtraum für alle Hausbesitzer. Mit dieser Angst spielen Betrüger, die meist überteuerte Feuerlöscher und Wartungsverträge an der Haustür verkaufen. Das Hauptargument dieser selbsternannten "Brandschutzexperten": Die Feuerlöscher und deren regelmäßige Wartung seien Pflicht. "Das stimmt nicht - und zwar unabhängig davon, ob die Hausbesitzer mit Gas oder Öl heizen. Nur in Ausnahmefällen schreiben die Behörden Feuerlöscher in Privathaushalten vor", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. "Genauso wenig hängt der Versicherungsschutz im Schadenfall davon ab, ob es einen Feuerlöscher im Haushalt gibt oder nicht."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Für Haustürgeschäfte gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Damit können sich Verbraucher von einem übereilt abgeschlossenen Vertrag in den meisten Fällen wieder lösen - ganz ohne Begründung.
- Die zweijährliche Wartung ist nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich jedoch für alle Feuerlöscher.
- Kommen Feuerlöscher im Brandfall zum Einsatz, übernehmen die Versicherungen die Kosten für die neue Füllung beziehungsweise den Ersatz.
- Auch wenn er regelmäßig gewartet wurde: Spätestens nach 25 Jahren ist es Zeit für einen neuen Feuerlöscher. Der alte Feuerlöscher sollte fachgerecht entsorgt werden, zum Beispiel auf dem Wertstoffhof.
Infocenter der R+V Versicherung Anja Kassubek c/o Arts & Others Communication GmbH Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 a.kassubek@arts-others.de www.infocenter.ruv.de Twitter: @ruv_news