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Urlaub auf dem Campingplatz: Was ist versichert?

Wiesbaden (ots)

Campingurlaub erlebt durch die Corona-Pandemie einen Boom. Doch was ist, wenn in Wohnwagen oder Zelt etwas kaputt geht oder es zu einem Einbruch kommt? Die Folgekosten können hoch sein, warnt das Infocenter der R+V Versicherung - und rät zu einer speziellen Absicherung.

Von der Kaffeemaschine bis zum Fernseher: Wer Urlaub auf dem Campingplatz macht, will auf manchen liebgewonnenen Komfort nicht verzichten. "Deshalb gibt es spezielle Campingversicherungen", sagt Maria Lewitzki, Expertin Transportversicherungen bei der R+V-Tochter KRAVAG. Diese schließt in der Regel das Campingzubehör, Gegenstände des persönlichen Bedarfs und bewegliches Inventar ein. "Je nach Police können Urlauber auch Fahrräder, Computer, Mobilfunktechnik, Foto- und Filmapparate bis zu bestimmten Summen mitversichern."

Abgedeckt sind fast alle Schäden, die auch in den heimischen vier Wänden passieren können: etwa Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen gehören dazu.

Versicherungsschutz auch im Vorzelt

Ob der Schaden im Campingwagen, im Zelt oder im Vorzelt auftritt, spielt dabei meistens keine Rolle. "Wichtig ist jedoch, dass das Inventar sicher im verschlossenen Wohnwagen oder Zelt aufbewahrt wird", erklärt Lewitzki. Doch es gibt Ausnahmen, beispielsweise für besonders diebstahlgefährdete Güter. So sind Mobilfunktechnik, Schmuck und Fotoapparate nur dann versichert, wenn sie zusätzlich in einem gesicherten Behältnis wie beispielsweise in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt werden. Auch der Standort des Campingwagens wirkt sich auf den Versicherungsschutz aus. Denn dieser greift in der Regel nur dann, wenn Urlauber einen offiziellen Campingplatz angemietet haben - und nicht, wenn sie auf dem freien Feld kampieren.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Eine Campingversicherung kann auf bestimmte Regionen (zum Beispiel Europa) oder Länder begrenzt sein.
  • Auch Dauercamper können eine Campingversicherung abschließen. Hierfür gelten spezielle Bedingungen, die von den "normalen" Campingversicherungen abweichen können.
  • In der Regel sind Jahresverträge für die Campingversicherung möglich.
  • Eine Campingversicherung greift in der Regel auch im Winter, wenn die versicherten Sachen auf einem abgeschlossenen Gelände oder in Innenräumen aufbewahrt werden.
  • Für Wohnmobile gibt es eine eigene Versicherung, die Wohnmobilversicherung.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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