R+V: Fremde Tiere füttern: oft verboten – und gefährlich
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Fremde Tiere füttern: oft verboten – und gefährlich
Wiesbaden, 19. August 2021. Ob die Katze der Nachbarn, das Pferd auf der Weide oder die Taube im Park: Wer fremde Tiere füttert, will ihnen etwas Gutes tun. Doch was nett gemeint ist, kann für die Tiere tödlich enden – und ist zudem meistens verboten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Vielen Tierliebhabern ist nicht bewusst, dass spontanes Füttern gefährlich sein kann. „Einige Tiere haben sehr empfindliche Mägen“, erklärt Christiane Jäger, Agrarwissenschaftlerin bei der R+V Versicherung. „So kann beispielsweise scheinbar harmloses Heu bei Pferden schwere Koliken auslösen.“ Im schlimmsten Fall setzen Fremde so das Leben der Tiere aufs Spiel – und müssen sogar Schadenersatz zahlen. Besonders schwer wiegt das Vergehen, wenn Hinweisschilder das Füttern der Pferde ausdrücklich verbieten. „Jeder Besucher eines Pferdestalls und jeder Spaziergänger sollte derartige Hinweise zum Schutz der Tiere ernst nehmen“, betont Jäger.
Für andere Weidetiere gilt ebenfalls: nicht füttern. Die Tiere sollen sich selbstständig ernähren. Zudem kann fremdes Futter für Schafe, Ziegen oder Kühe gesundheitsgefährdend sein. Besonders die zutraulichen Jungtiere sind anfällig.
Tauben und Enten: hohe Bußgelder möglich
Auch bei wilden Tieren gibt es Fütterungsverbote. Die Einzelheiten hängen von der Tierart und den kommunalen Regelungen ab. Außerdem spielt es eine Rolle, ob sich das Tier auf einer öffentlichen Fläche aufhält oder auf dem eigenen Grundstück. Im heimischen Garten dürfen etwa Igel, Eichhörnchen und Singvögel Futter bekommen – Tauben hingegen nicht immer. „Tauben produzieren starke Verunreinigungen, die Gesundheitsgefahren mit sich bringen“, sagt R+V-Expertin Jäger. Wenn sich Nachbarn durch übermäßiges Füttern gefährdet fühlen, kann ein Fütterungsverbot verhängt werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar eine Ordnungshaft.
Auf öffentlichen Flächen regeln die Kommunen die Fütterung von Wildtieren. Auch hier sind vielerorts hohe Bußgelder fällig. Wer beispielsweise in Stuttgart gegen das Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögeln verstößt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Bei Wiederholung sind es dann schon bis zu 5.000 Euro. In Chemnitz, Hamburg, Köln, München und vielen anderen Städten fallen ebenfalls Bußgelder in bis zu vierstelliger Höhe an. Im Wald ist das Füttern meistens komplett verboten. „Es schadet den wildlebenden Tieren und kann sie in die Städte locken“, sagt Christiane Jäger. In Hessen zum Beispiel kann eine Zuwiderhandlung mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Hunde und Katzen: Besitzer kann Füttern untersagen
Hunde und Katzen sind oft dankbare Abnehmer von Leckereien. Doch nicht jedes Tier verträgt jedes Futter – und viele Besitzer möchten nicht, dass ihr Vierbeiner gefüttert wird. Deshalb kann er das ohne bestimmten Grund untersagen und sogar auf Unterlassung klagen. Die Nachbarn müssen dennoch damit leben, dass Nachbars Katze auf ihr Grundstück kommt. Denn das können die Besitzer den Freigängern nicht verbieten.
Pressemitteilung Nr. 30.2021
Infocenter der R+V Versicherung Anja Kassubek c/o Arts & Others Communication GmbH Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 a.kassubek@arts-others.de www.infocenter.ruv.de Twitter: @ruv_news