R+V: Schimmel im Keller – ist das Inventar versichert?
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Schimmel im Keller: Ist das Inventar versichert?
Wiesbaden, 11. November 2021. Schimmelpilze lieben Feuchtigkeit. In vielen Kellern finden sie ideale Voraussetzungen und befallen neben dem Mauerwerk vielfach auch die dort gelagerten Gegenstände wie Möbel, Vorräte oder Kleidung. Ob die Hausratversicherung für diese Schäden aufkommt, hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.
Die Ursachen für einen feuchten Keller sind vielfältig. Sie reichen von Wasserschäden über zu hohe Luftfeuchtigkeit bis hin zu marodem Mauerwerk. Doch längere Feuchtigkeit kann nicht nur die Bausubstanz schleichend in Mitleidenschaft ziehen, sondern auch die dort gelagerten Gegenstände. „Schäden durch Schimmel werden oft erst bemerkt, wenn nichts mehr zu retten ist“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die Folge: Elektrische Geräte, Mobiliar, Vorräte und andere Schätze sind unbrauchbar.
Folgeschäden können versichert sein
Ob eine Versicherung für Schäden an Gegenständen im Keller aufkommt, hängt jedoch von der Ursache ab – und ob diese im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. „Dann gilt der Schutz auch für Folgeschäden“, sagt R+V-Expertin Gilles. Ein Beispiel: Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Leitungswasser ab. Bei einem Haarriss in der Leitung kann es jedoch passieren, dass dieser lange nicht bemerkt wird – etwa weil die Stelle durch Regale verdeckt wird. Bildet sich deswegen später Schimmel an den Regalen oder sonstigen Gegenständen, deckt die Hausratversicherung dies in der Regel ab. Anders sieht es aus, wenn die Wände durch steigendes Grundwasser oder Regen feucht werden. „Bildet sich dadurch Schimmel am Inventar, greift die Hausratversicherung nicht.“
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Überschwemmung und Rückstau durch übergelaufene Gullys gehören zu den so genannten Elementarschäden. Diese können in vielen Policen zusätzlich abgesichert werden.
- Für Hochwasser kann eine Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung in der Hausratversicherung eingeschlossen werden. Das gilt dann auch für Kellerräume.
Pressemitteilung Nr. 36.2021
Infocenter der R+V Versicherung Anja Kassubek c/o Arts & Others Communication GmbH Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 a.kassubek@arts-others.de www.infocenter.ruv.de Twitter: @ruv_news