Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

Das gilt beim Weihnachtsurlaub

Wiesbaden (ots)

Ist Heiligabend ein Feiertag? Sind zum Jahresende Urlaubssperren oder Zwangsurlaube zulässig? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie ihren Weihnachtsurlaub planen. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps.

Alle Fragen im Zusammenhang mit Urlaubsansprüchen regelt das Bundesurlaubsgesetz - auch für die beliebten Tage rund um Weihnachten. Grundsätzlich müssen Beschäftigte einen ganz normalen Urlaubsantrag stellen. Das gilt auch für Heiligabend und Silvester - denn beide sind keine gesetzlichen Feiertage. "Es liegt im Ermessen des Unternehmens, ob sie als ganze oder halbe Arbeitstage zählen oder komplett frei sind", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung.

Oftmals regeln auch Tarifverträge die Arbeitspflicht an Heiligabend und Silvester. Daran ist das Unternehmen dann gebunden. Es kann aber selbst entscheiden, wer vor Weihnachten und zwischen den Jahren Urlaub nehmen darf und wer nicht. Ein einmal genehmigter Urlaub kann allerdings nicht widerrufen oder verschoben werden. Auch ein "Zwangsurlaub" am Jahresende ist nicht ohne weiteres möglich. "In diesem Fall müssen dringende betriebliche Belange vorliegen. Zudem muss das Unternehmen die Betriebsferien frühzeitig ankündigen", erklärt R+V-Experte Rempel. Eine generelle Urlaubssperre muss in der Regel mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

Im Urlaub nicht erreichbar

Wer an den Weihnachtsfeiertagen oder im Urlaub seine Ruhe haben möchte, hat das Recht auf seiner Seite. "Diensthandy oder nicht: Das Unternehmen kann nicht verlangen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar sind", sagt Michael Rempel. Die einzige Ausnahme ist die Rufbereitschaft. Anders sieht es zudem aus, wenn Beschäftigte in dieser Zeit freiwillig ein kurzfristig angesetztes Projekt weiterbetreuen wollen. Dazu Rempel: "Wenn aus dem Urlaubstag ein Arbeitstag wird, müssen individuelle Regelungen gefunden werden, beispielsweise die Urlaubstage nachträglich anzurechnen."

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter
  • 01.12.2022 – 11:05

    Lichterkette im Garten: Weihnachts-Deko mit Risiko

    Wiesbaden (ots) - Lichterketten erstrahlen in der Adventszeit in vielen Gärten. Doch Vorsicht: Manche Leuchtmittel verbrauchen viel teuren Strom und eignen sich nicht für draußen. Nässe kann einen Kurzschluss auslösen - und es besteht Brandgefahr, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Entscheidend bei der Wahl der Außenbeleuchtung ist ein ausreichender Schutz vor Wasser und Kälte. Das gilt besonders, wenn die ...

  • 21.11.2022 – 10:45

    Autokennzeichen müssen lesbar sein

    Wiesbaden (ots) - Schmutzig, verblasst oder durch einen Unfall beschädigt: Manche Autokennzeichen sind kaum noch erkennbar - doch eine gute Lesbarkeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Was tun, wenn Reinigen nicht hilft? Wer das Nummernschild selbst ausbessert, kann sich in Schwierigkeiten bringen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge müssen auch auf ausreichende Entfernung jederzeit ...

  • 08.11.2022 – 11:10

    Radeln im Herbst und Winter: Sturzgefahr und schlechte Sicht

    Wiesbaden (ots) - Radfahren kann im Herbst und im Winter eine tückische Sache sein - der Boden ist rutschig, die schräg stehende Sonne blendet, und es wird früh dunkel. Das R+V-Infocenter gibt Tipps, wie Radlerinnen und Radler auch unter widrigen Bedingungen unfallfrei ans Ziel kommen. Das Wichtigste ist, die Fahrweise der Witterung anzupassen. So ist etwa der Bremsweg auf nassem Laub oder bei Eis und Schnee deutlich ...