Fernreise: Wer zahlt bei Krankheit?
Wiesbaden (ots)
Ein Urlaub in Asien oder andere Fernreisen: Immer mehr Deutsche erfüllen sich nach der Coronazeit diesen Traum. Doch wer im Ausland erkrankt, muss sich auf andere medizinische Standards einstellen als zu Hause. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt zudem vor hohen eigenen Kosten für Behandlung und Rücktransport.
Thailand, Vietnam und Indonesien sind beliebte Reiseziele - ebenso wie viele südamerikanische und afrikanische Länder. Doch wer dort ernsthaft erkrankt oder einen Unfall hat, muss oft tief in die eigene Tasche greifen: Behandlungen, Medikamente oder ein Rücktransport nach Hause können teuer sein. Bei Klinikaufenthalten etwa kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. "Für viele Länder außerhalb der EU gibt es kein Sozialversicherungsabkommen, daher springen die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht ein", sagt Simone Fey-Ruf, Gruppenleiterin bei der R+V Krankenversicherung. Die Betroffenen müssen die Leistungen oft per Vorkasse bezahlen und können zu Hause nicht mit einer Erstattung rechnen.
Auch privat Versicherte sind nicht immer rundum abgesichert. "Sie sollten vor Reiseantritt prüfen, ob ihre Krankenversicherung alle Kosten im Ausland abdeckt. Oft ist zum Beispiel die Krankenrückführung nach Hause nicht enthalten", sagt R+V-Expertin Fey-Ruf.
An zusätzliche Absicherung denken
Einen umfassenden, weltweit gültigen Schutz können Reisende mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung erwerben. Für gesetzlich Versicherte kann dies auch bei Reisen innerhalb der EU oder in Länder mit Sozialversicherungsabkommen sinnvoll sein - etwa die Türkei. Denn gesetzliche Kassen übernehmen in der Regel nur die Kosten, die auch die Versicherung der Menschen im Gastland erstattet. "Mögliche Zuzahlungen, private Leistungen oder Privatrezepte für Medikamente müssen Reisende dann selbst bezahlen", warnt Simone Fey-Ruf. Dasselbe gilt für Notfallrettungen oder Rücktransporte.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Eine Auslandsreise-Krankenversicherung lässt sich bis kurz vor Reiseantritt abschließen. Wenn man bereits im Ausland ist, geht dies allerdings nicht mehr.
- Viele Anbieter ergänzen den Versicherungsschutz mit einem telefonischen 24-Stunden-Service, der im Krankheitsfall beratend zur Seite steht.
- Eine Übersicht über die Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten sollte auch bei Fernreisen im Gepäck sein. Das gilt zum Beispiel für Desinfektions-, Schmerz- und Durchfallmittel. Sie sind besonders in entlegenen Regionen schwer zu bekommen.
- Je nach Reiseziel empfiehlt sich vorab eine reisemedizinische Beratung.
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