Alle Storys
Folgen
Keine Story von Greenpeace e.V. mehr verpassen.

Greenpeace e.V.

Patentamt torpediert Einsprüche gegen Gen-Patente
Wie eine exterritoriale Behörde aus Fehlern Kohle macht

Hamburg (ots)

Nach Erkenntnissen der Umweltschutzorganisation
Greenpeace will das Europäische Patentamt (EPA) die
Einspruchsmöglichkeiten gegen Patente drastisch einschränken. Vor
allem Patente auf Gene und Lebewesen, einschließlich des
Greenpeace-Einspruchs gegen das umstrittene Patent auf die Züchtung
menschlicher Embryonen, das zu einem Sammeleinspruch erweitert werden
soll, sind davon betroffen.
Das Patentamt will künftig keine Sammeleinsprüche gegen Patente
mehr anerkennen. Außerdem sollen frühere Sammeleinsprüche rückwirkend
für ungültig erklärt werden. Jeder einzelne Einsprechende soll in
Zukunft 1200 Mark Gebühr entrichten. Bei einem Sammeleinspruch musste
die Gebühr bisher nur einmal gezahlt werden. Das Amt begründet seine
Pläne unter anderem mit der Sorge um die eigenen Einnahmen. Eine
endgültige Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA steht
noch aus.
"Das Europäische Patentamt zeigt im Umgang mit der Öffentlichkeit
und den Rechten der Bürger eine unglaubliche Arroganz. Auf einen
Schlag sollen mit dieser Änderung der Regeln fast alle Einsprüche
gegen Patente auf Leben für ungültig erklärt werden", so Christoph
Then, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. Der von Greenpeace letzte
Woche eingelegte Einspruch gegen das unrechtmäßig erteilte
Embryonenpatent könnte damit nicht mehr wie geplant zu einem
Sammeleinspruch tausender Bundesbürger erweitert werden.
Seit 1992 sind etwa zwei Dutzend Einsprüche gegen Patente auf
Pflanzen, Tiere, menschliche Gene oder den ganzen Menschen eingelegt
worden, bei denen es sich fast ausschließlich um Sammeleinsprüche
handelte. Patente sind nach Eingang des Einspruchs bis zu den
Verhandlungen weiterhin rechtsgültig.
Ein Beispiel: Das Amt legte vergangene Woche einen schon 1995
eingereichten Sammeleinspruch gegen Patent EP-B-563144 auf Eis.
Dieses Patent auf ein Stressgen umfasst auch die Nutzungsrechte auf
gentechnisch manipulierte Menschen. 1997 hatte das Patentamt
zugegeben, dass bei der Erteilung dieses Patents der Mensch
irrtümlicherweise "durchgerutscht" sei, und akzeptierte den
Sammeleinspruch schriftlich. Wenn das Amt jetzt endgültig beschließt,
Sammeleinsprüche auch rückwirkend als formal falsch abzuweisen, wäre
ein erneuter Einspruch gegen das Patent unmöglich, da die offizielle
Einspruchsfrist von neun Monaten längst abgelaufen ist. Das Patent
einschließlich der Ansprüche auf den Menschen bliebe dann
rechtskräftig und unanfechtbar.
"Beim Rechtsbruch erwischt, ist das Patentamt geständig und
erbittet einen Einspruch, um den Fehler beheben zu können. Die
Verhandlungen zu den Einsprüchen werden dann aber erst über Jahre
verschleppt und später aus dubiosen Gründen abgewiesen", sagt
Christoph Then. "Das Europäische Patentamt hat Rechtsbruch,
Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung zum perfekten System entwickelt.
Eine unabhängige Kontrolle des Amtes ist dringend nötig. Einsprüche
sollten vor einem unabhängigen Gericht verhandelt werden."
Achtung Redaktionen: 
Rückfragen bitte Dr. Christoph Then, 
Tel. 040-30618-395 bzw. 0171-8780-844, 
Stefan Flothmann, Tel. 040-30618-396 oder 
Pressesprecherin Carmen Ulmen, 
Tel. 040-30618-345.
Hintergrundpapiere zu Patenten auf Leben erhalten Sie unter
040-30618-368. Internet: www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Greenpeace e.V.
Weitere Storys: Greenpeace e.V.