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Verbraucherinformationsgesetz ist ein Fehlschlag
Greenpeace: Bilanz des VIG nach einem Jahr offenbart eine Mogelpackung

Hamburg (ots)

Das vor einem Jahr in Kraft getretene
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat sich als Fehlschlag erwiesen.
Diese Bilanz zieht Greenpeace auf Basis eigener Anträge und der 
geringen Nutzung des Gesetzes durch die Bürger. Häufig ist unklar, an
welche Stellen sich Antragsteller wenden müssen, wie viel die 
Anfragen kosten und welche Daten überhaupt freigegeben werden. Das 
VIG wurde nach zahlreichen Gammelfleisch-Skandalen verabschiedet. 
Greenpeace fordert, dass die aktuellen Ergebnisse der 
Lebensmittelkontrollen auch ohne Antrag regelmäßig im Internet 
veröffentlicht werden.
"Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Aktuelle Informationen bleiben 
damit Mangelware", sagt Manfred Redelfs von der 
Greenpeace-Rechercheabteilung. "Wenn die Bundesregierung den 
Verbraucher ernst nimmt, sollte sie endlich ein Gesetz vorlegen, das 
einen weitreichenden Auskunftsanspruch garantiert, eng gefasste 
Ausnahmeklauseln hat und kurze Antwortfristen vorgibt."
Auf einige VIG-Anfragen von Greenpeace zur Pestizidkontrolle bei 
Obst und Gemüse und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bei 
Gen-Food liegen auch ein Jahr später noch keine Antworten vor. Als 
Begründung nannten die Behörden in  Niedersachsen die Erkrankung 
einer Mitarbeiterin. Sachsen-Anhalt betrachtet die Information, 
welche Geschäfte pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft haben, 
als schützenswerte "wettbewerbsrelevante Information" und machte 
keine Angaben über die Verkaufsstellen. Die Stadt Hamburg teilte mit,
es gebe keine Verstöße gegen die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung,
verlangte für diese Auskunft aber 96 Euro.
"Hinzu kommt, dass die Behörden das schlechte Gesetz auch noch 
gegen Verbraucherinteressen auslegen", kritisiert Redelfs. Bisher 
nutzt in Deutschland nur der Bezirk Berlin-Pankow die Möglichkeit, im
Internet aufzulisten, welche Beanstandungen bei der Hygiene-Kontrolle
in Restaurants und Imbissen festgestellt worden sind. Solche 
Übersichten sind in Dänemark schon seit Jahren üblich.
Eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes muss zudem dazu 
genutzt werden, die bestehenden Informationszugangsgesetze in einer 
Regelung zu bündeln. Aktuell gibt es mit dem 
Umweltinformationsgesetz, dem Informatonsfreiheitsgesetz und dem 
Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sowie eigenen Regelungen der
Länder insgesamt 29 verschiedene Informationszugangsbestimmungen. 
"Wer wirklich mehr Transparenz und Bürgernähe will, sollte auch bei 
den gesetzlichen Bestimmungen transparent sein", so Redelfs.
Achtung Reaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Manfred Redelfs, Tel. 
040-30618-356 oder Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 
040-30618-343. Internet: www.greenpeace.de.

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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