Bundesrat lehnt Patente auf Gene ab
Hamburg/Berlin (ots)
Greenpeace begrüßt die kritische Stellungnahme des Bundesrates zur umstrittenen Patentrichtlinie der EU. Die Länderkammer hat heute die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel für eine Änderung der Richtlinie einzusetzen, um die Patentierung von Genen einzuschränken. In ihrer jetzigen Form erlaubt die Richtlinie, die so in Deutschland umgesetzt werden soll, auch die Patentierung von Genen und Lebewesen.
"Die heutige Empfehlung des Bundesrats ist ein Lichtblick in dem absurden Streit über die Patentierung von Leben", sagt Dr. Christoph Then, Patent-Experte bei Greenpeace. "Die gegenwärtigen Auswüchse des Patentrechts müssen verhindert werden. Auch aus ethischen Gründen muss klar gestellt werden, dass Lebewesen und ihre Gene nicht mit industriellen Erfindungen gleichgesetzt werden dürfen." Greenpeace fordert ein umfassendes Verbot der Patentierung von Genen, Pflanzen, Tieren und Teilen des menschlichen Körpers.
Dem Bundesrat zufolge soll eine verbesserte Patent-Richtlinie die ethischen Grenzen der Patentierung genauer beschreiben. Sie müsse die Reichweite der Patentierung von Genen auf einzelne Funktionen beschränken. Der Bundesrat stellt außerdem die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren grundsätzlich in Frage. Auch seien Maßnahmen nötig, um die Rechte der Entwicklungsländer zu schützen. Diese könnten nicht mehr über die genetischen Ressourcen ihrer Länder verfügen, wenn Konzerne sich umfassende Patente auf Pflanzen sicherten.
Das Votum des Bundesrates ist wichtig für die nachfolgende Beratung der Patent-Richtlinie im Bundestag. Es ist durchaus möglich, dass die Abgeordneten die geplante Umsetzung in ein entsprechendes deutsches Gesetz erst einmal stoppen werden. Seit Wochen wird mit Spannung auch die Stellungnahme der Enquete-Kommission des Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" erwartet. Möglicherweise wird am kommenden Montag ein erster Beschluss präsentiert.
Die rot-grüne Koalition hatte am 18. Oktober zwar ebenfalls beschlossen, auf europäischer Ebene eine Neuverhandlung der heftig umstrittenen Patent-Richtlinie zu erreichen. Doch zugleich hat sie aus formalen Gründen entschieden, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. "Justizministerin Däubler-Gmelin hätte sich die Abfuhr ihrer Gesetzesvorlage sparen können. Sie wollte von Anfang an die berechtigte Kritik an der ungenügenden EU-Patent-Richtlinie nicht aufnehmen und etwas durchboxen, das ethisch nicht haltbar ist. Sie hätte die Richtlinie zurückweisen und in Brüssel neu verhandeln müssen", erklärt Then.
Der Bundestag wird sich wohl erst nächstes Jahr mit dem strittigen Gesetz befassen, in dem erstmals ausdrücklich Patente auf Pflanzen und Tiere, menschliche Gene und Teile des menschlichen Körpers für zulässig erklärt werden sollen.
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