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Greenpeace: Verkehrsministerium spielt mit falschen Karten
EU-Recht zwingt nicht zur Änderung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes

Hamburg (ots)

Entgegen der Behauptung des
Bundesverkehrsministeriums ist die Bundesregierung laut EU-Recht
nicht gezwungen, das bisherige  Seeunfalluntersuchungsgesetz zu
ändern. Dies belegt ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom
23. 4. 2001 an die EU-Kommission, das Greenpeace vorliegt. Daraus
geht hervor, dass bereits im bestehenden "deutschen Recht eine
Verfahrensvorschrift zur Verfügung" steht, "die es im Prinzip
erlaubt", den Anforderungen des EU-Rechts nachzukommen.
Bislang behauptete das Verkehrsministerium jedoch, das EU-Recht
erfordere eine Umgestaltung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes und
zwar fristgebunden bis um 1.12.2000. Bundesverkehrsminister Kurt
Bodewig (SPD) war mit seinem Gesetzentwurf zur Neuregelung der
staatlichen Seeunfalluntersuchungen vor allem deshalb in die Kritik
geraten, weil er plant, Schiffsunfälle auf See künftig nicht mehr
öffentlich zu verhandeln.
"Minister Bodewig spielt mit gezinkten Karten. Dass Deutschland
keine andere Wahl hat, als den neuen Gesetzesentwurf umzusetzen, ist
Quatsch. Das alte Gesetz ist gut und reicht aus", sagt Ingo
Bokermann, Meeresschutz-Experte bei Greenpeace. "Es gab und gibt
keinen zwingenden Grund, die Medien und die Bevölkerung bei der
Verhandlung von Schiffsunfällen vor die Tür zu setzen."
Bodewig begründet den Ausschluss von Journalisten und
interessierten Einzelpersonen damit, dass das Medium der
Öffentlichkeit unvereinbar sei mit der Unabhängigkeit einer
Untersuchungsbehörde. Ingo Bokermann: "Es ist nicht nachvollziehbar,
warum diejenigen, die Schiffsunfälle untersuchen, vor der
Öffentlichkeit abtauchen sollen. Dabei geht demokratische Kontrolle
verloren, wo sie dringend notwendig ist. Was will Bodewig
verheimlichen?"
Die Arbeit der Seeämter, die bisher die Untersuchung der
Schiffsunfälle durchgeführt haben, soll künftig auf die seltenen
Fälle der Patententziehung beschränkt werden. Der neue
Gesetzesentwurf sieht vor, dass die mündliche Verhandlung nur dann
öffentlich sein soll, wenn kein Beteiligter widerspricht. Damit wird
die Öffentlichkeit praktisch zu 100 Prozent ausgeschlossen. Denn
Beteiligte, bei denen wegen eines schwerwiegenden nautischen
Versagens ein Patententzug droht, werden im Zweifelsfall immer
widersprechen. Gerade in solchen Fällen ist aber die Anteilnahme der
Fachpresse, von Seefahrtsschulklassen, Ausbildungsschulen der Marine
oder der Wasserschutzpolizei sehr groß.
Bokermann: "Das Schiffsunglück der Ostseefähre Estonia hat
gezeigt, zu welchem Misstrauen und Verdächtigungen es führen kann,
wenn die Öffentlichkeit von solchen Prozessen ausgeschlossen wird.
Wir fordern das Bundesverkehrsministerium auf, die Täuschungsmanöver
zu unterlassen und den Gesetzesentwurf zu stoppen. Es muss
sichergestellt sein, dass die Untersuchung von Seeunfällen auch in
Zukunft öffentlich bleibt."
Achtung Redaktionen:  Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ingo
Bokermann, Tel. 040-30618-327 bzw. 0170-4447612, oder an
Pressesprecherin Carmen Ulmen, Tel. 040-30618-344. Das Schreiben des
BMV finden Sie auch im Internet unter: www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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