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Greenpeace leitet rechtliche Schritte gegen Gas und Atom in der EU-Taxonomie ein
Acht Greenpeace-Organisationen legen Widerspruch bei der EU-Kommission ein und kündigen Klage an

Brüssel / Hamburg (ots)

Die Entscheidung der EU-Kommission, Investitionen in Gas und Atom ab 2023 als nachhaltig einzustufen, ist aus Greenpeace-Sicht rechtswidrig. Deshalb hat Greenpeace Deutschland formalen Widerspruch eingelegt, gemeinsam mit den Länderbüros in Spanien, Italien, Belgien, Frankreich, Luxemburg, EU sowie Zentral- und Osteuropa. "Mit dieser Taxonomie verrät die EU ihre selbst gesteckten Umwelt- und Klimaziele des Green New Deal. Deshalb fordern wir die Kommission eindringlich auf, dieses eklatante Versagen zu korrigieren und den Delegierten Rechtsakt zu Gas und Atom aufzuheben. Andernfalls werden wir Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen", sagt Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland. Die EU-Kommission hat bis Ende Dezember Zeit für eine Antwort; sie darf die Frist bis maximal Februar 2023 verlängern.

Die Taxonomie ist Teil des Green Deal, mit dem die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden will. Sie soll mittels einer Klassifizierung für nachhaltige Geschäftsbereiche dabei helfen, die benötigten Finanzmittel in umweltfreundliche Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Ab Januar 2023 sollen jedoch auch Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als nachhaltig gelten - damit stünden sie faktisch auf einer Stufe mit Wind- oder Solarprojekten.

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, die die Klimaklage 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hat, stellt klar: "Die EU-Kommission verstößt mit dem Delegierten Rechtsakt zu Gas und Atomkraft gegen ihr eigenes Unionsrecht. Gas und Atom haben in der EU-Taxonomie nichts verloren." Sie legt im Widerspruchs-Dokument auf 171 Seiten dar, dass beides Umwelt und Klima bedeutsam schade. Gestützt wird der Greenpeace-Widerspruch durch zwei neue Expertisen: So zeigt das Gas-Gutachten von Aurora Energy Research, dass diese Taxonomie Europa langfristig an den klimaschädlichen Energieträger Gas binden und die Energiewende ausbremsen würde. Physikerin Oda Becker zeigt in ihrem Atom-Gutachten, dass neue AKW keine Übergangstechnologie sein können, weil sie das europäische Klimaneutralitätsziel für 2050 unterlaufen: Zum einen soll das grüne EU-Label für neue Kraftwerksgenehmigungen bis zum Jahr 2045 gelten, ohne die nachfolgende Bau- und Betriebszeit zu berücksichtigen. Zum anderen ist Atomkraft nicht CO2-neutral.

EU-Taxonomie legitimiert Betrug in der Finanzbranche

Die Folgen des umstrittenen EU-Regelwerkes sind weitreichend und setzen das falsche Signal für den Finanzmarkt. "Es ist naheliegend, dass Banken dem Etikettenschwindel der aufgeweichten EU-Standards folgen werden. Damit führt die Taxonomie ausgerechnet die Verbraucher:innen in die Irre, die explizit in klimafreundliche Projekte investieren möchten", so Kaiser. Schließlich fließe immer noch zu viel Geld in neue Öl- und Gasprojekte, die es für die Einhaltung des 1,5-Grad-Klimaziels nicht mehr geben dürfe.

Pressekontakt:

Für Rückfragen erreichen Sie Martin Kaiser über Pressesprecherin Sabine Beck Tel. 0151-10667012 sowie Dr. Roda Verheyen über Pressesprecherin Michelle Bayona Tel. 0171-8780830 Alle o.g. Dokumente finden Sie auch auf der Greenpeace-Website zur Taxonomie-Klage unter https://act.gp/3BGJ3mj

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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