NABU: Skandalöses Versagen bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Berlin (ots)
Anlässlich der erneut gescheiterten Verabschiedung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat der NABU gefordert, die jetzt zu erwartenden EU-Strafzahlungen aus den Mitteln des Agrarressorts zu bestreiten. Die bislang nicht geleisteten Nachbesserungen im Naturschutzgesetz seien eindeutig der Blockade-Haltung im Seehofer-Ministerium zuzuordnen. Skandalös sei auch die fehlende Bereitschaft der Land- und Forstwirtschaftslobbyisten, ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz zu leisten. Mit Erstaunen und Unverständnis betrachte der NABU daher die Entwicklung, dass Abgeordnete der Unionsfraktionen offen zur Missachtung des EU-Rechts aufriefen.
"Die stoische Weigerung sich an geltendes EU-Recht zu halten, kann den Steuerzahler künftig Millionen kosten. Die daraus resultierenden Strafzahlungen sollten nach dem Verursacherprinzip daher 1:1 dem Agraretat entnommen werden", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 festgestellt, dass das Bundesnaturschutzgesetz in mehreren Punkten gegen das EU-Recht verstößt. Nun drohen Deutschland Strafzahlungen in Millionenhöhe. Es ist die dritte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes seit 1998, die immer noch nicht dem europäischen Recht entspricht. "Besonders peinlich ist dabei die Tatsache, dass Deutschland erst kürzlich einen Entwurf der nationalen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt vorgelegt hat, der mit dem jetzigen Stand des Bundesnaturschutzgesetzes vollständig konterkariert wird", betonte Miller.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
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