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NABU

NABU: Skandalöses Versagen bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Berlin (ots)

Anlässlich der erneut gescheiterten Verabschiedung
der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat der NABU gefordert, die
jetzt zu erwartenden EU-Strafzahlungen aus den Mitteln des 
Agrarressorts zu bestreiten. Die bislang nicht geleisteten 
Nachbesserungen im Naturschutzgesetz seien eindeutig der 
Blockade-Haltung im Seehofer-Ministerium zuzuordnen. Skandalös sei 
auch die fehlende Bereitschaft der Land- und 
Forstwirtschaftslobbyisten, ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz 
zu leisten. Mit Erstaunen und Unverständnis betrachte der NABU daher 
die Entwicklung, dass Abgeordnete der Unionsfraktionen offen zur 
Missachtung des EU-Rechts aufriefen.
"Die stoische Weigerung sich an geltendes EU-Recht zu halten, kann
den Steuerzahler künftig Millionen kosten. Die daraus resultierenden 
Strafzahlungen sollten nach dem Verursacherprinzip daher 1:1 dem 
Agraretat entnommen werden", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif 
Miller. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte in 
seinem Urteil vom 10. Januar 2006 festgestellt, dass das 
Bundesnaturschutzgesetz in mehreren Punkten gegen das EU-Recht 
verstößt. Nun drohen Deutschland Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Es ist die dritte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes seit 1998, 
die immer noch nicht dem europäischen Recht entspricht. "Besonders 
peinlich ist dabei die Tatsache, dass Deutschland erst kürzlich einen
Entwurf der nationalen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt
vorgelegt hat, der mit dem jetzigen Stand des 
Bundesnaturschutzgesetzes vollständig konterkariert wird", betonte 
Miller.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Rückfragen:
Magnus Herrmann, NABU-Experte für Natur- und Artenschutz, Tel.
030-284984-34, mobil 0171-6407431.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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