NABU: Schluss mit Büttenreden zu Naturschutz-Gesetzen Tschimpke: Parlamentarier müssen jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen
Berlin (ots)
Anlässlich der anhaltenden Blockadepolitik der CSU hat der NABU an die Parlamentarier der großen Koalition appelliert, entschieden für ein bundeseinheitliches Naturschutzrecht einzutreten. "Gesetzgebungsverfahren sind keine Spielwiesen für profilierungssüchtige Minister oder Wahlkämpfer. Mit den parteipolitischen Büttenreden muss jetzt Schluss sein. Wir brauchen ein solides Wasser- und Naturschutzrecht noch in dieser Legislaturperiode und zwar mit verlässlichen, einheitlichen Standards", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Die CDU/CSU-Fraktion hat in den Verhandlungen zum Wasser- und Naturschutzrecht erneut die bereits abgestimmten Kompromisslösungen aufgekündigt, und massive Schwächungen bestehenden Rechts gefordert.. Insbesondere die CSU fordert mittlerweile sogar die Zersplitterung von Rechtsbereichen, in denen die Verfassung die Zuständigkeit ausdrücklich für den Bundesgesetzgeber vorsieht. "Damit würde der bundeseinheitliche Schutz von Trinkwasser, Lebensqualität und Naturerbe Deutschlands nahezu unmöglich", so Tschimpke.
Nach dem desaströsen Scheitern des Umweltgesetzbuches müsse vor allem Schluss sein mit der unsinnigen Wiederholung alter Vorurteile. "Weder gefährden die vorliegenden Gesetzentwürfe Arbeitsplätze in Baumschulen, noch verschärfen sie die Umweltstandards in Deutschland. Die nun vorliegenden Entwürfe sind bereits der Minimalkonsens zum Natur- und Artenschutz in Deutschland - eine weitere Abschwächung wäre verheerend", so Tschimpke weiter. Auf Druck der Landwirtschaftslobby seien bereits so weitreichende Zugeständnisse zu Lasten der Gesundheit von Mensch und Natur durchgesetzt worden, dass es an Fahrlässigkeit grenze.
Die Parlamentarier müssten nun beim Naturschutz- und Wasserschutzrecht die Weichen für bundeseinheitliche Standards stellen. Das bedeute nicht nur die Sicherung einer lebenswerten Umwelt für nachfolgende Generationen, sondern auch mehr Planungssicherheit für mittelständische Firmen. "Die Entscheidung für oder gegen die vorliegenden Naturschutz-Gesetze wird somit zur Gewissensentscheidung. Wer für den Erhalt eines zukunftsfähigen und wirksamen Rechts zum Schutz von Trinkwasser, Lebensqualität und Natur ist, muss jetzt den Gesetz zustimmen", so Tschimpke.
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