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NABU

Umweltverbände kritisieren Urteil gegen die Elbe

Magdeburg (ots)

Die Umweltorganisationen BUND, NABU und WWF
sehen im heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen schweren
Rückschlag für den Schutz der Elbe. Der Flussabschnitt bei
Gallin/Wittenberg darf nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes
ohne Umweltverträglichkeitsprüfung weiter ausgebaut werden. "Dies ist
ein Rückfall in alte Zeiten, in denen Flüsse ohne Rücksicht auf die
Natur begradigt wurden, kritisiert Georg Rast vom WWF-Aueninstitut.
"Eine Baugenehmigung aus dem Jahre 1936 und die Wiederherstellung
dieses Bauzustandes, der länger als 30 Jahre zurückliegt, wog in den
Augen der Richter offenbar schwerer als der Schutz  des aktuell noch
vorhandenen wertvollen Lebensraumes", stellt der Leiter des
BUND-Elbeprojektes, Ernst Paul Dörfler, in einer ersten Stellungnahme
fest. Die Umweltschützer sind erstaunt, dass sich die Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts auf Genehmigungen aus den 30er Jahren
stützt, die in ihren Augen längst überholt sind.
Rocco Buchta, Flussexperte vom NABU, hält es für erforderlich,
neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zu einer stärkeren
Berücksichtigung ökologischer Belange beim Flussausbau führen:
"Skandalös ist, dass der Bundesverkehrsminister Klimmt seine Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung auf überholten Rechtsgrundlagen arbeiten
lässt, die über 50 Jahre alt sind." Dieser Skandal, so die Vertreter
der Umweltorganisationen, sollte Anlass sein, generell auf die
Anwendung von "Recht" aus dem Zeitraum zwischen 1933 und 1945 zu
verzichten.
Bei Gallin kämpfen die Umweltverbände seit April gegen die
Errichtung eines sogenannten Leitwerks im Flussbett der Elbe. Dieser
Steindamm würde die ufernahen Lebensräume von bedrohten Fischen und
anderen gefährdeten Organismen zerstören. Die Naturschützer sehen die
Maßnahme der Wasserstraßenverwaltung als Neubau an, für den eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden müsste. Sie fehlt
jedoch bisher. Die Elbschützer werden sich nun an die EU wenden. Da
der betroffene Abschnitt ein EU-Schutzgebiet NATURA 2 000 ist, darf
nach EU-Recht keine Verschlechterung in dem geschützten Naturraum
eintreten.
Rückfragen
Dr. Ernst Paul Dörfler
BUND-Elbeprojekt
Fon/Fax: 039244-290
Funk:    0171-1832194
Georg Rast
WWF Deutschland
Tel.: +49(0) 7222/38 07-14
Fax:  +49(0) 7222/38 07-99
Rocco Buchta
NABU
Tel.: 03386 283707

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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