NABU und BUND fordern weitere Verbesserungen bei Naturschutznovelle
Berlin (ots)
Die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Naturschutzbund NABU haben heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin die Vorlage des Entwurfs für eine große Naturschutzrechtsreform durch Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt. Nach 20 Jahren Stillstand im Naturschutzrecht bestehe damit die Chance für echte Fortschritte beim Schutz der Natur in Deutschland. Der Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz stelle eine Verbesserung der bisherigen Rechtslage dar, müsse aber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen noch deutlich korrigiert werden. NABU und BUND hoffen auf effektive Nachbesserungen im Sinne eines zukunftsweisenden Naturschutzes.
Der Gesetzentwurf enthalte wichtige Neuerungen wie die Aufnahme eines bundesweiten Biotopverbundes, der Umweltbeobachtung, einer flächendeckenden Landschaftsplanung und der Verbandsklage auf Bundesebene. Erfreulich sei auch die Ausweitung des Gewässer- und Gebietsschutzes. Etliche gute Ansätze seien aber nicht konsequent genug umgesetzt und zu vage formuliert, um eine wirkliche Trendwende beim Artenverlust und Landschaftsverbrauch herbeizuführen.
Als positive Entwicklung der letzten Tage bezeichneten die Verbände, dass Bundesumweltminister Trittin und Bundeslandwirtschaftsministerin Künast gegenüber dem vorliegenden Entwurf weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft angekündigt haben. Beide Minister hätten in einem Schreiben an NABU und BUND deutlich gemacht, dass die von der Bundesregierung eingeleitete Agrarwende nun auch ihren Niederschlag im neuen Bundesnaturschutzgesetz finden solle. Dies sei aus Sicht von NABU und BUND auch erforderlich, um eine sowohl verbraucherorientierte als auch naturverträgliche Landwirtschaft in Deutschland durchzusetzen. "Wir brauchen klare Regelungen, dass beispielsweise Viehbesatzdichten von mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar sind", erklärte Jochen Flasbarth. Angelika Zahrnt betonte: "Zudem ist es dringend notwendig, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu reduzieren und auf den Einsatz der sogenannten 'Grünen Gentechnik' zu verzichten. Nur so ist die biologische Vielfalt in unserem Land auf Dauer zu sichern."
Als enttäuschend bezeichnete NABU-Präsident Jochen Flasbarth die vorgesehenen Regelungen für einen bundesweiten Biotopverbund: "Der bisherige Vorschlag ist nicht dazu geeignet, die Länder zu einer nennenswerten und systematischen Fortschreibung ihrer Schutzgebietssysteme zu bewegen." Der NABU befürchte vielmehr, dass die Länder eine weitgehende Erfüllung der zu geringen Anforderungen des Entwurfs nachweisen können. Positiv hob Flasbarth die neuen Reglungen für Nationalparke hervor, nach denen künftig in weiteren Regionen Nationalparke geschaffen werden können.
Ein Rückschritt zum bestehenden Gesetz stellt nach Ansicht der BUND-Vorsitzenden Angelika Zahrnt die Eingriffsregelung dar: "Es darf nicht sein, dass die Belange des Naturschutzes immer hinter anderen Interessen zurück stehen müssen. Wer Natur zerstört muss auch für einen angemessenen Ausgleich sorgen. Es muss auch möglich sein, sehr seltene und besonders geschützte Lebensräume und Arten vor der Vernichtung zu bewahren, indem Bauvorhaben nicht oder an anderer Stelle durchgeführt werden." Bereits das bestehende Gesetz habe hier Mängel offenbart. Die Belange des Naturschutzes dürften nicht weiter geschwächt, sondern müssten stattdessen gestärkt werden. Die in der jetzigen Novelle geplante Aufweichung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ihre nachträgliche Abwägung werde dazu führen, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft kaum noch untersagt werden könne. Zugleich würden inhaltliche Anforderungen an einen Ausgleich zurück genommen. Der BUND fordert eine Verbesserung der bestehenden Vollzugsdefizite durch die Einführung von Mindestanforderungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie verpflichtende Kontrollen über deren Vollzug und die Einrichtung eines entsprechenden Katasters.
Weitere Informationen:
Christoph Heinrich, NABU-Naturschutzexperte, Telefon: 0172-5966098, 0228-4036-163
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle (mobil: 0171-8311051) bzw. 030-27586-425.
Die jeweiligen Stellungnahmen der beiden Verbände zur BNatSchG-Novelle sind in den Pressestellen von BUND (030-27586-425) und NABU (0228-4036-141) abzurufen.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de bzw. www.bund.net
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