NABU: Bundesregierung darf Verbrauchsvorgaben für Pkw nicht verwässern
Berlin/Brüssel (ots)
Nach Informationen des NABU wird die Bundesregierung noch in dieser Woche ihre Position zu den ab 2020 geltenden Pkw-Verbrauchsvorgaben festlegen. Irland, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, erwartet, dass Deutschland am kommenden Montag in Brüssel eine Position zur Novellierung der Richtlinie 443/2009, allgemein bekannt als Pkw-Verbrauchsvorgabe, vorlegen wird.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung der Position des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) folgen wird, die u.a. auf die Einführung sogenannter "Supercredits" drängt. Damit würde einer weiteren Abschwächung des Klimagasgesetzes Vorschub geleistet." "Supercredits" meinen eine Mehrfachanrechnung besonders emissionsarmer Modelle wie Elektroautos als "Null-Emissions-Autos" auf die Gesamtbilanz der produzierten Neuwagen. "Ein Elektroauto könnte somit den hohen Verbrauch gleich mehrerer Oberklasse- oder Geländewagen ausgleichen und somit den Treibhausgasausstoß des Herstellers um ein Vielfaches besser darstellen, als es der Realität entspricht", kritisiert Miller.
Ambitionierte Verbrauchsvorgaben für Autos ersparen der Volkswirtschaft Kraftstoffkosten in Milliardenhöhe, verringern die Abhängigkeit von Erdölimporten und sind der wirksamste Beitrag des Verkehrs zum Klimaschutz. Jedes Gramm weniger zählt. Deshalb darf Deutschland als Europas Automobilland Nummer 1 nicht zur weiteren Verwässerung des Kommissions-Vorschlags von 95 g CO2 je Kilometer als Durchschnittswert neuer Autos im Jahre 2020 beitragen.
Mitte Januar präsentierte der zuständige Berichterstatter des federführenden Umweltausschusses, Thomas Ulmer (CDU), seinen Berichtsentwurf, der an mehreren Stellen hinter die Vorstellungen der Kommission zurückfällt und deutlich die Handschrift und Strategie des VDA erkennen lässt: Darin wird das Kommissionsziel von 95g/km CO2-Ausstoß für 2020 offiziell zwar nicht in Frage gestellt, allerdings sollen durch diverse Verrechnungs- und Gutschriftmechanismen andere Schlupflöcher in die Novellierung der Richtlinie einfließen. "Ein Wert von 95g/km ist keinesfalls zu ambitioniert, denn er ist bereits heute mit den verfügbaren technischen Mitteln und ohne Elektroautos umsetzbar. Investitionen in Effizienztechnik zahlen sich für den Käufer nach wenigen Jahren aus und für das Klima bereits vom ersten Tag an, ab dem das neue Auto im Einsatz ist", so Miller weiter.
Nach einer aktuellen Studie des International Council for Clean Transportation (ICCT) belaufen sich die zusätzlichen Herstellungskosten pro Neuwagen für die CO2-Minderung von 130g/km auf 95g/km auf nur 1000 Euro und nicht auf 2500 Euro wie von der Automobilindustrie geschätzt. Unter Berücksichtigung heutiger Kraftstoffpreise und Fahrleistungen sind bei Erreichen des Zielwerts von 95 g/km jährliche Kraftstoffeinsparungen in Höhe von etwa 350 bis 450 Euro pro Fahrzeug zu erwarten. Nach zwei bis drei Jahren machen der durchschnittliche Autofahrer und damit die deutsche Volkswirtschaft jährlich rund 400 Euro Gewinn.
NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger: "Zusammen mit weiteren Aushebelungsmechanismen könnten durch 'Supercredits' anstatt der angeblich eingehaltenen 95g/km in Wirklichkeit bis zu 108g/km CO2-Emissionen anfallen. Das ist nichts anderes als Greenwashing mithilfe des Rechenschiebers und darf nicht von der Bundesregierung gedeckt sein. Derartige Bilanzierungstricks mit in die CO2-Regulierung für Neuwagen aufzunehmen, wäre ein fatales Signal für einen Beitrag des Verkehrssektors an die europäischen Klimaschutzbemühungen."
Pkw-Verbrauchsvorgaben und Biokraftstoffe http://www.nabu.de/themen/verkehr/strassenverkehr/10060.html ICCT-Studie zum CO2-Gremzwert 2020: http://www.theicct.org/spotlight/eu-2020-vehicle-targets
Originaltext vom NABU
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