NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Italien
Bonn (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Italien begrüßt (C-159/99). Italien habe mit der Erlaubnis von Fang und Haltung von Lockvögeln gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie verstoßen, so das EuGH. Der NABU wertete dieses Urteil in Hinblick auf ein noch laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland als ein deutliches Signal, so NABU-Präsident Jochen Flasbarth: " Deutschland droht ein vergleichbares Urteil, wenn der Gesetzgeber nicht schnellstens die nach EG-Recht geschützten Arten wie etwa den Haubentaucher -- Vogel des Jahres 2001 -- oder die Greifvögel aus dem Jagdrecht nimmt und die Jagdzeiten der Vogelschutzrichtlinie anpasst".
Bereits im Dezember 2000 hatte der EuGH Frankreich verurteilt, weil das französische Jagdgesetz zu lange Jagdzeiten auf Zugvögel gestattete. Der NABU und seine Partnerverbände von BirdLife International hatten im Vorfeld über 2 Millionen Unterschriften gegen das französische Jagdgesetz gesammelt und dem Europäischen Parlament übergeben.
Das Urteil des EuGH vom 17. Mai 2001 ist unter der Rechtssache C-159/99 (Kommission/Italien) auf der homepage http://europa.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Submit&doc req abrufbar.
Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Europareferent, Tel. 0228-4036-166
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