NABU kritisiert Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnikrechts
Berlin (ots)
Der NABU hat die heute von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnikrechts scharf kritisiert. "Die Bestimmungen zur Sicherheit, zur Informationspflicht oder zur Haftungsfrage sind reine Fassade", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit diesem Eckpunktepapier bekämen die Erforschung und der Anbau gentechnisch veränderter Organismen eindeutige Priorität gegenüber dem Natur- und Verbraucherschutz. Eine Abstimmung mit anderen Ressorts oder dem Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung sei in dem Papier nicht zu erkennen, so der NABU-Präsident. Tschimpke kritisierte vor allem die windelweichen Aussagen zum Naturschutz. "Anstatt die Verantwortung auf die Behörden vor Ort oder die EU-Kommission abzuschieben, sollte die Bundesregierung per Gesetz alle Schutzgebiete im europäischen Netzwerk Natura 2000 von gentechnisch veränderten Organismen frei halten." Ebenso notwendig seien verbindliche und ausreichende Abstände zu ökologisch oder konventionell arbeitenden Landwirten sowie eine Haftungsregelung, die solche Betriebe wirksam in ihrer Existenz schütze. "Wer wirtschaftlich vom Anbau gentechnisch veränderter Organismen profitiert, muss auch die ökonomische und ökologische Sicherheit derjenigen garantieren, die auf Gentechnik aus guten Gründen verzichten", sagte Tschimpke. Der NABU-Präsident forderte Minister Seehofer nachdrücklich auf, das Papier noch einmal gründlich zu überarbeiten und durch eine breite gesellschaftliche Debatte zu legitimieren. Wenn im Papier des Ministeriums selber auf die mehrheitliche Ablehnung der Gentechnik verwiesen werde, sei es gute demokratische Praxis, diese Bedenken auch ernst zu nehmen. "Mit den vorliegenden Eckpunkten werden Schutz und Erhalt der Biodiversität leichtfertig aufs Spiel gesetzt für fragwürdige Vorstellungen von Innovation und Wirtschaftswachstum", so Tschimpke abschließend.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU Bonn
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