Recht brisant Neu: zweites Thema 5. November 2003, 20.15 Uhr
Mainz (ots)
Erstausstrahlung
Verwirrung um Patientenverfügung: Sieben Millionen Menschen haben - nach Angaben der Deutschen Hospiz-Stiftung - in einer Patientenverfügung schriftlich festgelegt, wie sie im Notfall medizinisch betreut werden wollen. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes ist jedoch jetzt große Unsicherheit über den Wert einer solchen Patientenverfügung entstanden: Die Karlsruher Bundesrichter hatten entschieden, dass im Streitfall das Vormundschafts-gericht eingeschaltet werden muss. Dem Wunsch, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen, dürfe nur dann entsprochen werden, wenn die Krankheit mit letzter Sicherheit einen irreversiblen, tödlichen Verlauf habe. Mit dieser BGH-Entscheidung ist die Debatte um Sterbehilfe und die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen erneut aufgeflammt: Juristen haben das BGH-Urteil als Missachtung des Patientenwillens kritisiert. "Recht brisant" geht der Frage nach, wie verbindlich Patientenverfügungen sind.
"Menschenfresser": Es war eine Tat, die das ganze Land erschütterte: Ein Mensch tötet einen anderen, um diesen aus sexueller Lust - und angeblich mit dessen Einwilligung - zu verspeisen. Für die Richter und Staatsanwälte am Landgericht Kassel, vor dem sich der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes demnächst verantworten muss, ist der Fall juristisches Neuland. Kannibalismus ist in Deutschland nicht strafbar, daher lautet die Anklage auf Mord. Die Verteidigung plädiert dagegen auf Tötung auf Verlangen - Höchststrafe maximal fünf Jahre. Zum Prozessauftakt beleuchtet "Recht brisant" die Hintergründe dieses in Deutschland wahrscheinlich einmaligen Verbrechens. Neben den Argumenten von Vertretern der Anklage und Verteidigung versuchen Kriminalexperten, die Beweggründe und Konsequenzen einer Tat zu erklären, die zu einem der spektakulärsten Strafprozesse der Deutschen Rechtsgeschichte führen könnte.
Es moderiert Bernd-Ulrich Haagen.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 3sat Stefan Unglaube (0 61 31/ 70 6478) Mainz, 30. Oktober 2003
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