Niedersachsen will Glücksspielstaatsvertrag novellieren - Deutscher Lottoverband begrüßt den Vorstoß der Landesregierung - Staatliches Veranstaltungsmonopol für Lotto nicht gefährdet
Hamburg (ots)
Die Landesregierung Niedersachsen hat am vergangenen Mittwoch angekündigt, den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verbessern zu wollen. Demnach sollen ab 2012 Sportwetten privater Anbieter möglich sein, wenn sie staatlich lizenziert sind. Ebenfalls sollen die Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotto und Lotterien gelockert werden. Nach dem Vorstoß der CDU- und FDP-Fraktionen in Schleswig-Holstein ist Niedersachsen ein weiteres Bundesland, das öffentlich auf eine angemessene Novellierung des umstrittenen Staatsvertrages drängt. Dabei strebt der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode einen länderübergreifenden Konsens an. Der Deutsche Lottoverband erwartet, dass weitere Bundesländer dem Beispiel Niedersachsens folgen werden, wenn Ende August den Staatskanzleien die Ergebnisse der Evaluierung zu den Auswirkungen des GlüStV vorliegen.
Es ist bereits jetzt offenkundig, dass der GlüStV seine Ziele weit verfehlt hat. Weder gibt es Rechtssicherheit, wie die mehr als eintausend Gerichtsverfahren zum GlüStV zeigen, noch konnten die Einnahmen für die Landeshaushalte und soziale Zwecke gesichert werden. Stattdessen gibt es ein Rechtschaos und Löcher in den Landeshaushalten: insgesamt verlieren die Länder mindestens 5 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen bis Ende 2011. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch den GlüStV beträgt ein Vielfaches davon.
Kritiker befürchten, dass bei der angestrebten Neuregelung die Suchtprävention auf der Strecke bliebe und zudem das staatliche Veranstaltungsmonopol für Lotterien infolge der Privatisierung von Sportwetten gefährdet wäre. Beide Ängste hält der Deutsche Lottoverband für unbegründet. "Es setzt sich auf allen Ebenen die Erkenntnis durch, dass die Suchtargumentation bei Lotto und Lotterien absurd und kontraproduktiv ist", so Verbandspräsident Norman Faber. Anstatt die harmlosen Lotterien zu stärken, wurden ihre Werbung, ihr Vertrieb und die gewerbliche Spielvermittlung stark eingeschränkt. Gleichzeitig hat sich der Schwarzmarkt für Glücksspiele mit höherem Suchtpotenzial unkontrolliert und rasant weiter entwickelt. Während der Umsatz der ungefährlichen Lotterien drastisch zurückging, wuchs das vom GlüStV nicht geregelte, gewerbliche Automatenspiel, das für rund 70 Prozent der Spielsuchtfälle verantwortlich gemacht wird, um fast 3 Milliarden Euro.
Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Jarass (Universität Münster) kommt in einem aktuellen Gutachten zu dem Schluss, dass die Suchtbegründung für Lotterien verfassungs- und europarechtlich widersprüchlich und damit juristisch angreifbar ist. Es gebe jedoch andere Gründe, die das Lotteriemonopol verfassungsrechtlich absichern können (u.a. Schutz vor Betrugs- und Manipulationsgefahren), ohne dass die jetzigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssten. Dieses zeige auch die Praxis in Europa.
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