Lotto NRW online mit privatem Spielvermittler
Internetplattform an WestNET Lottoservice verkauft
Vorbildfunktion für andere Bundesländer?
Hamburg (ots)
Kurz vor der geplanten Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages hat die Lottogesellschaft in Nordrhein-Westfalen ihre Internetplattform an eine eigens dafür neu gegründete Gesellschaft verkauft. Paradox: Während am 13.12. die Ministerpräsidenten einen Staatsvertragsentwurf unterzeichnen sollen, der u.a. das Lottospielen im Internet völlig verbietet, wurden Lottospieler aus NRW gestern darüber informiert, dass "die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG sich entschlossen hat, ihr Spielangebot im Internet nicht mehr wahrzunehmen und die Domain www.westlotto.de mit Wirkung zum 28.11.2006 an die WestNet Lottoservice GmbH zu verkaufen."
Der Verband der Lottovermittler begrüßt die Kreativität dieser jüngsten Aktion einer staatlichen Lottogesellschaft: "Diese Maßnahme wird wettbewerbsrechtliche Vorbildfunktion für die anderen Bundesländer haben", so Verbandspräsident Norman Faber. Erst in der vergangenen Woche hatte das Kartellamt die Bundesländer mit einer offiziellen Anmahnung zur bundesweiten Öffnung ihrer regional beschränkten Internetangebote aufgefordert, worauf diese mit Verweis auf Anweisungen ihrer Länderregierungen ihre Plattformen größtenteils völlig geschlossen hatten. Außerdem hätte die Staatskanzlei NRW wohl kaum Westlotto die Zustimmung zum Verkauf der Internetplattform gegeben, wenn sie davon ausgehen würde, dass der heute vorliegende Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen von den Ministerpräsidenten unterzeichnet wird. Dieser sieht noch ein absolutes Spielverbot für Lotto im Internet vor. Gut unterrichtete Kreise schätzen den Verkaufspreis auf 20 Millionen Euro.
Einiges deutet indes darauf hin, dass der fraktionsübergreifende Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtages, dem Vertrag nicht zuzustimmen, zunehmend auch Anhänger in anderen Bundesländern findet. Und dann könnte durch Verkäufe nach dem Beispiel von Westlotto eine Öffnung hin zu mehr Wettbewerb stattfinden: "Allerdings sollte dann nicht heimlich agiert, sondern, wie in solchen Fällen eigentlich üblich, ein Ausschreibungsverfahren eingehalten werden", so Faber.
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