Kommentar EuGH-Entscheid: Anfang vom Ende der Paralleljustiz
Der Anfang vom Ende der Paralleljustiz: Campact begrüßt Entscheidung des EuGH zu Schiedsgerichten
Verden/Luxemburg, 6. März 2018. Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, dass Investitionsschutz-Verträge nicht mit dem Recht in der Europäischen Union vereinbar sind, kommentiert Maritta Strasser von Campact:
"Das höchste EU-Gericht bestätigt die Hunderttausenden, die mit uns gegen die Handelsabkommen auf die Straße gegangen sind. Wir haben es immer gesagt: Investitionsschutz-Verträge und die dazugehörigen Schiedsgerichte sind eine Paralleljustiz für Konzerne. Das hat das Gericht in Luxemburg jetzt bestätigt. Die Konzernklage-Rechte sind unvereinbar mit europäischem Recht. Unserer Meinung nach sind sie auch unvereinbar mit Rechtsstaat und Demokratie.
Das heißt, nach diesem Urteil widersprechen 196 Handelsverträge (so genannte Intra-EU-BITs) dem EU-Recht. Verträge zwischen EU-Staaten, die Investitionsschutz-Klauseln enthalten, darf es nicht mehr geben. Das ist der Anfang vom Ende der Paralleljustiz."
Svenja Koch, Pressestelle Campact e.V., koch@campact.de, Artilleriestraße 6, 27283 Verden, Tel.: 04231 957 590 (auch mobil)