DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & Co. KG
Entscheidung des OLG Brandenburg zu altem DISQ-Siegel: Urteil ohne Auswirkungen - Deutsches Institut für Service-Qualität vergibt das Siegel bereits seit Mai 2011 nicht mehr
Hamburg (ots)
Ein Urteil ohne gravierende Folgen sprach heute das Oberlandesgericht Brandenburg: Die Entscheidung betraf ein Siegel des Deutschen Instituts für Service-Qualität, das in dieser Form nicht mehr vergeben wird.
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 6. Mai 2011, mit dem es dem Möbelhaus Höffner verboten wurde, mit einem Siegel des Deutschen Instituts für Service-Qualität zu werben. In der 2009 vom Deutschen Institut für Service-Qualität durchgeführten Studie hatte Höffner den ersten Platz belegt und warb mit der Auszeichnung "1. Platz, Bestes Möbelhaus". Bemängelt wurde einerseits, dass der Zusatz "Bestes Möbelhaus - Service" fehlte, da es sich um eine reine Servicestudie handelte. Andererseits wurde moniert, das Siegel würde den Eindruck erwecken, es handele sich bei dem Deutschen Institut für Service-Qualität um eine öffentliche Einrichtung.
"Es war nie unsere Absicht zu verschleiern, dass wir privatwirtschaftlich organisiert sind. Wir haben bereits unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Urteil im Mai 2011 reagiert und unser Siegel geändert", betont Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. "So steht der Rechtsformzusatz GmbH & Co. KG mittlerweile zentral und prominent hervorgehoben direkt beim Unternehmensnamen im Siegel. Außerdem wird bei reinen Servicestudien seit Jahren angegeben, dass es sich um solche handelt." Die Entscheidung des OLG Brandenburg betrifft also eine Siegelform, wie sie schon seit längerem vom Deutschen Institut für Service-Qualität nicht mehr vergeben wird. Insofern ist die vom Gericht angeführte Irreführung mittlerweile ausgeschlossen.
Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hatte das Oberlandesgericht Brandenburg jedoch ausgeführt, dass die Methodik der Studie, die der Kläger ebenfalls bemängelt hatte, nicht angreifbar sei. Ob das Oberlandesgericht bei dieser Einschätzung bleibt, wird ein Blick auf die schriftlichen Urteilsgründe zeigen. "Per Gutachten hat uns ein Professor der Universität Hamburg aber bestätigt, dass unsere Methodik wissenschaftlich fundiert ist und die kritisierten Punkte ungerechtfertigt sind", ergänzt Möller.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Hinter der Klage steht, wie vor Gericht unbestritten vorgetragen wurde, die Stiftung Warentest. "Die staatlich finanzierte Stiftung Warentest fürchtet offenbar Konkurrenz", sagt Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität. "Dabei ist es für den Verbraucher doch nur von Vorteil, wenn das Angebot der Stiftung Warentest durch Studien von unabhängigen, privaten Testinstituten ergänzt wird. Als Mediendienstleister für renommierte Zeitschriften wie Focus Money oder Fernsehsender wie n-tv hat für uns Unabhängigkeit und Objektivität höchste Priorität."
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