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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Asklepios begrüßt Gerichtsentscheidung zu Mariahilf
Investitionen brauchen langfristige Verlässlichkeit der Krankenhausplanung

Hamburg (ots)

Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim, die
Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Krankenhauses Mariahilf 
aufrecht zu erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von 
Rechtssicherheit für die zukünftige Krankenhausplanung. Jetzt kann 
abschließend gerichtlich geklärt werden, ob sich das Kartellamt über 
Entscheidungen der Krankenhausplanung hinwegsetzen darf.
Die Krankenhausplanung der Freien und Hansestadt Hamburg hatte 
schon seit Jahren die Fusion der benachbarten Asklepios Klinik 
Harburg mit dem Krankenhaus Mariahilf angestrebt, um unter den 
gegeben gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen eine optimale 
Versorgungsqualität für die Patienten im südlichen Hamburger Raum zu 
gewährleisten. Die Untersagung der Fusion durch das Kartellamt hatte 
in nicht nachvollziehbarer Weise die besonderen Gegebenheiten im 
Krankenhaussektor unberücksichtigt gelassen. Dieser ist durch 
gesundheitspolitische Vorgaben nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen
vergleichbar. Krankenhausbetreiber sind auf verlässliche Planungen 
angewiesen, um unter den gegebenen Voraussetzungen zielgerichtet und 
langfristig investieren zu können.
Kein Stillstand während der weiteren Klärung
Bis zur endgültigen Klärung wird Asklepios sein Haus in Harburg 
unabhängig vom Ergebnis erheblich weiterentwickeln. Am Anfang einer 
ganzen Reihe von Maßnahmen stehen für die kommenden Wochen und Monate
zahleiche Entwicklungen an, die nächste ist die Einweihung des neuen 
Geburtshauses in der kommenden Woche.

Pressekontakt:

Asklepios Kliniken
Rudi Schmidt
Leiter Unternehmenskommunikation & Marketing

Tel.: +49(0)40/18 18 - 84 20 08, - 84 21 34 (direkt)
Fax: +49(0)40/18 18 - 84 20 46

rudi.schmidt@asklepios.com
www.asklepios.com

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