Allianz Private Krankenversicherungs-AG reicht Verfassungsbeschwerde ein
Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zu Jahresanfang 2003 verletzt Grundrechte
München (ots)
Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG, München, hat am 20. Oktober 2003 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz-BSSichG) vom 23. Dezember 2002 erhoben. Durch das Gesetz wurde die Versicherungspflichtgrenze, die die Hürde für eine Wechselmöglichkeit der Versicherten von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung festlegt, von 40.500 Euro auf 45.900 Euro Jahresentgelt übermäßig stark angehoben. Damit werde der drittgrößte private Krankenversicherer Deutschlands in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz I Grundgesetz) verletzt.
Die Versicherungspflichtgrenze markiert im Bereich der Arbeiter und Angestellten die Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Durch die Anhebung der Grenze zum 1. Januar 2003 von 3.375 Euro auf 3.825 Euro monatliches Einkommen bzw. 40.500 Euro auf 45.900 Euro Mindest-Jahresgehalt werde der privaten Krankenversicherung ein erheblicher Teil potenzieller Kunden abgezogen. "Vielen Arbeitern und Angestellten wird die Wahlfreiheit genommen, sich privat kranken zu versichern; sie sind Kraft Gesetzes gezwungen, sich gesetzlich zu versichern", erklärt Vorstandsvorsitzender Dr. Ulrich Rumm. "Die außerordentlich hohe Anhebung von 13,3 Prozent führt dazu, dass Arbeiter und Angestellte, die von der Erhöhung betroffen sind, erst deutlich später - unter Umständen nie mehr - über ihre Gehaltsentwicklung in das Wahlrecht zwischen GKV und PKV hineinwachsen", so Rumm weiter.
Nach Ansicht des Unternehmens trägt die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze langfristig nicht zur Entlastung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Das Gesundheitswesen in Deutschland müsse vielmehr grundlegend erneuert werden. Dabei sei ein Systemwechsel unabdingbar. Die in der Diskussion stehende "Bürgerversicherung" löse aufgrund fehlender Sparkomponenten zum Abfangen der demographischen Entwicklung, wie sie im System der privaten Krankenversicherung vollzogen werden, die finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso wenig wie die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze. Beide Schritte gingen in die falsche Richtung. Aus diesem Grund sei der verfassungsrechtliche Schritt notwendig.
Die Allianz Private wird in der Verfassungsbeschwerde durch den Passauer Staatsrechtler Professor Dr. Herbert Bethge vertreten.
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