ASB und Volkssolidarität kritisieren Pflege-Qualitätssicherungsgesetz / Gesetz enthält ungeeignete und kostentreibende Ansätze
Köln (ots)
Im Vorfeld ihrer gemeinsamen Fachkonferenz "Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement in der Altenhilfe" am 2. und 3. November 2001 in Potsdam kritisieren Arbeiter-Samariter-Bund und Volkssolidarität das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz als falschen Schritt in die richtige Richtung.
Beide Verbände, in deren Trägerschaft sich über 500 Altenpflegeheime und Pflegedienste befinden, begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Pflegequalität zu sichern und Verbraucherrechte zu stärken. Allerdings bezweifeln sie, dass diese Ziele mit dem bereits beschlossenen Gesetzesentwurf erreicht werden können, da allgemein bekannte Praxisprobleme nicht berücksichtigt werden und einige Regelungen einen nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand verursachen.
Das Gesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, sieht u.a. vor, dass die Einrichtungen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abschließen müssen. Darin soll auch die personelle Austattung festgelegt werden. Das wäre sicherlich ein vernünftiger Ansatz, wenn der tatsächliche Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen zur Grundlage gemacht würde. Das Gesetz sieht aber vor, dass sich die Anzahl der Fachkräfte weiterhin an der jeweiligen Pflegestufe orientieren soll. Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass genau dieses Verfahren nicht dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen gerecht wird. Die bestehende Schieflage in der Vergütungsfindung wird damit noch weiter zementiert, anstatt sie aufzulösen.
Des Weiteren sollen von den Einrichtungen regelmäßig Leistungs- und Qualitätsnachweise vorgelegt werden. Über die Kosten und ihre Auswirkung auf die Pflegesätze verliert das Gesetz kein Wort. In der allgemeinen Begründung wird sogar ausgeführt, dass dieses Gesetz nicht nur kostenneutral sei, sondern darüber hinaus durch effizienteres Wirtschaften der Einrichtungen sogar mit Kosteneinsparungen gerechnet werden könne.
Für die Einrichtungen der Altenhilfe bedeutet das: Auf die Pflegeeinrichtungen werden zusätzliche Kosten verlagert, ohne dass entsprechende Gegenleistungen z.B. in Form höherer Pflegesätze erfolgen. Die Beitragssatzstabilität hat oberste Priorität, dadurch bleibt die Begrenzung der Vergütungen weiter bestehen. Nicht der umfassende Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen bestimmt die Höhe der Pflegesätze, sondern das Budget der Pflegekassen.
Aus politischen Gründen wird dieses Budget auch weiterhin begrenzt bleiben. Die Pflegekassen geben diesen Druck an die Einrichtungen weiter, die ihrerseits die Personalkosten senken werden und damit das Personal noch stärker überfordern. Die Folge davon ist: In den Augen der Bevölkerung sind nicht ungeeignete gesetzliche Regelungen der Urheber für Unzulänglichkeiten und Missstände in der Pflege, sondern die Träger dieser Einrichtungen.
Arbeiter-Samariter-Bund und Volkssolidarität werden auch weiterhin konsequent die Qualität ihrer Dienstleistungen verbessern. Hilfreich wäre dabei, dass der Gesetzgeber diese Bestrebungen unterstützt statt durch noch mehr Kontrolle Druck auszuüben.
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