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ASB und Volkssolidarität kritisieren Pflege-Qualitätssicherungsgesetz / Gesetz enthält ungeeignete und kostentreibende Ansätze

Köln (ots)

Im Vorfeld ihrer gemeinsamen Fachkonferenz
"Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement in der Altenhilfe" am
2. und 3. November 2001 in Potsdam kritisieren
Arbeiter-Samariter-Bund und Volkssolidarität das
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz als falschen Schritt in die richtige
Richtung.
Beide Verbände, in deren Trägerschaft sich über 500
Altenpflegeheime und Pflegedienste befinden, begrüßen grundsätzlich
die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Pflegequalität zu sichern und
Verbraucherrechte zu stärken. Allerdings bezweifeln sie, dass diese
Ziele mit dem bereits beschlossenen Gesetzesentwurf erreicht werden
können, da allgemein bekannte Praxisprobleme nicht berücksichtigt
werden und einige Regelungen einen nicht vertretbaren bürokratischen
Aufwand verursachen.
Das Gesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, sieht u.a. vor,
dass die Einrichtungen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
abschließen müssen. Darin soll auch die personelle Austattung
festgelegt werden. Das wäre sicherlich ein vernünftiger Ansatz, wenn
der tatsächliche Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen zur
Grundlage gemacht würde. Das Gesetz sieht aber vor, dass sich die
Anzahl der Fachkräfte weiterhin an der jeweiligen Pflegestufe
orientieren soll. Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass genau
dieses Verfahren nicht dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der
Pflegebedürftigen gerecht wird. Die bestehende Schieflage in der
Vergütungsfindung wird damit noch weiter zementiert, anstatt sie
aufzulösen.
Des Weiteren sollen von den Einrichtungen regelmäßig Leistungs-
und Qualitätsnachweise vorgelegt werden. Über die Kosten und ihre
Auswirkung auf die Pflegesätze verliert das Gesetz kein Wort. In der
allgemeinen Begründung wird sogar ausgeführt, dass dieses Gesetz
nicht nur kostenneutral sei, sondern darüber hinaus durch
effizienteres Wirtschaften der Einrichtungen sogar mit
Kosteneinsparungen gerechnet werden könne.
Für die Einrichtungen der Altenhilfe bedeutet das: Auf die
Pflegeeinrichtungen werden zusätzliche Kosten verlagert, ohne dass
entsprechende Gegenleistungen z.B. in Form höherer Pflegesätze
erfolgen. Die Beitragssatzstabilität hat oberste Priorität, dadurch
bleibt die Begrenzung der Vergütungen weiter bestehen. Nicht der
umfassende Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen bestimmt die Höhe
der Pflegesätze, sondern das Budget der Pflegekassen.
Aus politischen Gründen wird dieses Budget auch weiterhin begrenzt
bleiben. Die Pflegekassen geben diesen Druck an die Einrichtungen
weiter, die ihrerseits die Personalkosten senken werden und damit das
Personal noch stärker überfordern. Die Folge davon ist: In den Augen
der Bevölkerung sind nicht ungeeignete gesetzliche Regelungen der
Urheber für Unzulänglichkeiten und Missstände in der Pflege, sondern
die Träger dieser Einrichtungen.
Arbeiter-Samariter-Bund und Volkssolidarität werden auch weiterhin
konsequent die Qualität ihrer Dienstleistungen verbessern. Hilfreich
wäre dabei, dass der Gesetzgeber diese Bestrebungen unterstützt statt
durch noch mehr Kontrolle Druck auszuüben.
Kontakt für Interviewanfragen und weitere Informationen: 
ASB-Pressestelle, 
Tel. 0221/47605-296, -324, 
Fax:           -297
ASB im Internet: http://www.asb-online.de

Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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