ASB beschließt umfassende Reform
Köln (ots)
Eine neue Satzung und neue, für alle ASB-Gliederungen und Einrichtungen verbindliche Richtlinien sind das Ergebnis der außerordentlichen Bundeskonferenz des Arbeiter-Samariter-Bundes am 15. Dezember 2001. Vorausgegangen war ein zweijähriger innerverbandlicher Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess mit dem Ziel, den ASB im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen zu reformieren.
Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten aus den ASB-Landesverbänden den erarbeiteten Vorschlägen zu, die die Tätigkeit des gesamten Verbandes auf neue Grundlagen stellt. Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Der ASB hat die Aufgaben von haupt- und ehrenamtlicher Führung klar definiert und abgegrenzt. Die hauptamtliche Führung erhält die Kompetenzen für die Durchführung der vielfältigen ASB-Dienstleistungen. Der ehrenamtliche Vorstand kontrolliert und beaufsichtigt die Geschäftsführung und bestimmt die Ziele der ASB-Arbeit. Damit ist gewährleistet, dass der ASB, am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger orientiert, schneller und flexibler entscheiden und reagieren kann.
2. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Transparenz ist der zweite wichtige Eckpfeiler der ASB-Reform. Der ASB baut vorhandene Instrumentarien aus und führt neue ein. Wirtschaftspläne und testierte Jahresabschlüsse der einzelnen Verbandsgliederungen müssen rechtzeitig vorgelegt werden. Risikomanagement in Form von Controlling und interner Revision wird zur Pflicht. So kann - trotz der Eigenständigkeit der ASB-Gliederungen bei der Aufgabenerfüllung - Fehlentwicklungen frühzeitig entgegengewirkt werden.
3. In der neuen Satzung und den Richtlinien wird die gleichzeitige haupt- und ehrenamtliche Tätigkeit prinzipiell ausgeschlossen. Organmitglieder dürfen bei Interessenkollisionen nicht mit abstimmen und Geschäftsbeziehungen von Ehren- und Hauptamtlichen mit dem ASB sind grundsätzlich untersagt. Damit stellt der ASB sicher, dass Entscheidungen nicht von den Eigeninteressen Einzelner bestimmt werden.
Bestandteil der Reform ist auch die Einführung eines Personalentwicklungs- und eines Qualitätsmanagementsystems. Mit dem Beschluss all dieser Neuerungen präsentiert sich der ASB als moderne und zukunftsfähige Organisation für soziale Dienstleistungen.
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