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Ambulante Pflege in der Krise
ASB warnt: Ambulante Versorgung bald nicht mehr gewährleistet. Einführung der DRG könnte zum Kollaps führen

Köln (ots)

Die Fallpauschalen (DRG) werden vermutlich zu einer
Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer im Krankenhaus führen.
Dadurch könnte eine Versorgungslücke in der Pflege von älteren
Menschen entstehen. Das ist die Befürchtung der Teilnehmer der
ASB-Fachtagung zur Einführung der Fallpauschalen in den
Krankenhäusern und deren Auswirkungen auf die Ambulante Pflege, die
der ASB gestern in Hürth veranstaltete.
Wenn zukünftig z.B. ältere, allein lebende Menschen nach einer
Oberschenkelfraktur frühzeitig nach Hause entlassen werden, benötigen
sie verstärkt Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe durch ambulante
Pflegedienste. Die Finanzierung des zusätzlichen Versorgungsbedarfs
durch die Kranken- bzw. Pflegekasse ist aber noch nicht in Sicht. Die
Leistungsfähigkeit der Pflegedienste hat bei der derzeitigen
Finanzierung jedoch ihre Grenze erreicht.
In Deutschland werden ca. 1.261.000 Menschen ambulant gepflegt.
Viele von ihnen benötigen die Hilfe eines Pflegedienstes, etwa weil
ihre Angehörigen berufstätig sind oder weil sie alleine leben.
Bereits heute ist es den Pflegediensten nur mit großer Anstrengung
möglich, diese Menschen zufriedenstellend zu versorgen. Trotz
gestiegener Qualitäts-ansprüche und hoher Bürokratieanforderungen an
die Leistungen der Pflegedienste haben die Kranken- und Pflegekassen
im Bereich der Ambulanten Pflege die Leistungsvergütungen in der
Regel seit Jahren nicht mehr angehoben und teilweise sogar abgesenkt.
Die Krankenkassen nutzen ihre Verhandlungsmacht gegenüber den
Pflegediensten. Obwohl die Pflegedienste einen gesetzlichen Anspruch
auf leistungsgerechte Vergütungen haben, werden die Preise nach
Basarmentalität verhandelt.
In Nordrhein-Westfalen z.B. steht durchschnittlich eine Vergütung
von höchstens 25 Euro pro Einsatzstunde und eine Einsatzpauschale von
1,53 Euro, die maximal zweimal täglich abgerechnet werden kann, zur
Verfügung. Vergleicht man dies mit dem durchschnittlichen Preis von
ca. 45 Euro, den man für eine Elektrikerstunde bezahlen muss, dann
wird klar, dass die Pflegedienste auch bei optimaler Planung kaum
kostendeckend arbeiten können. Dabei sind die Anforderungen an
Flexibilität und Organisationsfähigkeit in der Pflege besonders hoch.
Zum einen will man den individuellen Anforderungen der Kunden an die
pflegerische Versorgung gerecht werden (Pünktlichkeit, Kontinuität,
Anpassung an Lebensgewohnheiten), zum anderen steigt der
bürokratische Aufwand in der Pflege ständig (Qualitätsmanagement,
Genehmigung von Verordnungen, Qualitätsprüfungen, Leistungs- und
Qualitätsnachweise).
Unbefriedigend ist auch, dass viele Hilfsbedürftige wie z.B.
Menschen mit Demenz bei der Einstufung oft leer ausgehen und dass im
ohnehin gedeckelten Leistungskatalog der Pflege- und Krankenkassen
die individuellen Wünsche der älteren Menschen, die ihnen ein
lebenswertes Leben in der häuslichen Umgebung ermöglichen, nicht
ausreichend berücksichtigt sind. Hierzu gehört beispielsweise das
kleine Schwätzchen beim Tee, der Spaziergang im Garten, der Besuch
des Friedhofs oder die vielen kleinen organisatorischen Dinge
(Briefe einwerfen, Medikamente besorgen, Mülleimer leeren), die
täglich anfallen können. Angehörige oder Nachbarn können diese
Leistungen oft nicht in dem Umfang erbringen, wie sie erforderlich
wären. Haben die Pflegedienste bisher viele dieser Kleinigkeiten
kostenlos erledigt, so wird dies zukünftig aufgrund der ständig
steigenden Anforderungen an die Pflege nicht mehr möglich sein. Die
Pflegedienste sind am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. Immer öfter
werden auch von den Ärzten verordnete Leistungen der medizinischen
Versorgung (z.B. Medikamentengabe, Einreibungen) von den
Krankenkassen nicht mehr genehmigt.
Der ASB vermutet daher, dass in Zukunft auch im Bereich der
Ambulanten Pflege eine zufrieden stellende Versorgung nur dann
gewährleistet werden kann, wenn die Versicherten in die eigene Tasche
greifen. Wem dies nicht möglich ist, bleibt nur der Umzug in ein
Pflegeheim. Der Grundsatz der Pflegeversicherung, Pflegebedürftige so
lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu betreuen, hat sich
damit wohl endgültig verabschiedet.
Der ASB fordert deshalb radikale Reformen in der Ambulanten
Pflege: Die Finanzierung der Ambulanten Pflege muss auf eine solide
Grundlage gestellt werden (das Umlageverfahren hat sich bereits in
der Rentenversicherung nicht bewährt). Älteren hilfsbedürftigen
Menschen muss durch eine ausreichende medizinische und pflegerische
Versorgung die Möglichkeit erhalten bleiben, in Würde in ihren
eigenen vier Wänden zu leben. Die teure bürokratische Kontrolle durch
Pflege- und Krankenkassen (Qualitätsprüfungen, Leistungs- und
Qualitätsnachweise, Qualifikationsanforderungen,
Vergütungs-verhandlungen) muss auf ein Minimum (Versorgungsverträge,
anlassbezogene Kontrollen) beschränkt werden. Nur in einem freien
Wettbewerb mit einem internen Qualitätsmanagement, offener
Preisgestaltung und von den Pflegebedürftigen frei wählbaren
Leistungen wird sich langfristig eine gute Pflegequalität, die sich
an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, durchsetzen können.
Kontakt für Interviewanfragen und weitere Informationen: 
ASB-Pressestelle, 
Tel. 0221/47605-296, -233, 
Fax:           -297
ASB im Internet: http://www.asb-online.de
Ein Foto zu dem Thema finden Sie unter:
http://www.asb-online.de/presse/190203.htm

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