ASB zur Zukunft der Pflege in Deutschland
Vorschläge konkretisiert in überarbeitetem Positionspapier
Köln (ots)
Das personenbezogene Pflegebudget ist eine der zentralen Forderungen des ASB in seinem neuen Positionspapier zur Zukunft der Pflege. Davon erhofft er sich mehr Freiheit und weniger Reglementierung sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegedienste. Diese und andere Positionen und Vorschläge stellte er auf seinem Parlamentarischen Abend auch den Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Ministerien in Berlin vor.
Personenbezogene Budgets einführen
Im Rahmen von personenbezogenen Budgets würden die Pflegebedürftigen einen Betrag in Höhe des Sachleistungsanspruchs erhalten, über den sie - unterstützt durch einen "Case Manager" oder auch "Seniorenberater" genannt - individuell verfügen können. Die Pflegebedürftigen sind so nicht mehr an die im Pflegeversicherungsgesetz genannten pflegerischen Leistungen (§ 14 SGB XI: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung) gebunden, sondern können z.B. Betreuungsleistungen oder handwerkliche Dienste einkaufen, die bisher nicht Bestandteil der Pflegeversicherung waren. Außerdem können die Dienstleistungen auch bei Anbietern eingekauft werden, die keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben. Eine bedarfsgerechte Versorgung sowie eine Stärkung der Autonomie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ist nach Auffassung des ASB nur durch eine flexible Leistungs- und Preisgestaltung realisierbar.
"Case Manager" einsetzen
Seniorenberater, so genannte "Case Manager", würden die Pflegebedürftigen bei der Zusammensetzung des passenden "Pflegemixes" unterstützen und darüber wachen, dass das persönliche Budget zielführend eingesetzt wird. Sie verhandeln fair zwischen den Pflegebedürftigen und den Leistungsanbietern, überprüfen die sachgerechte Verwendung des Budgets und kontrollieren eine vertragsgetreue, arbeits- und sozialversicherungsrechtlich korrekte Abwicklung der Dienstleistungen. Es müssen weitgehend unabhängige Stellen gefunden werden, an denen die Case-Management-Funktion angesiedelt werden kann (z.B. Kommunen, Verbände oder Servicestellen nach SGB IX).
Wettbewerb zwischen den Pflegeanbietern fördern
Eine leistungsgerechte Vergütung und eine bedarfsgerechte Bezahlung ist nach Ansicht des ASB nur durch eine flexible Preisgestaltung realisierbar. Heime und Pflegedienste müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Preise auf Grundlage ihrer Kalkulation frei festzulegen und diese dann dem Pflegebedürftigen in Rechnung zu stellen. Qualitätsunterschiede in der Betreuung müssen möglich sein und sich in den Preisen niederschlagen. Eine Einheitsversorgung ohne die Möglichkeit von privat finanzierten qualitativen Leistungsverbesserungen untergräbt die Autonomie der Pflegebedürftigen.
Pflegerische Kontrolle entbürokratisieren
Die pflegerische Kontrolle (Heimaufsicht, Medizinische Dienste der Krankenkassen) sollte in einer Hand gebündelt werden. Dadurch könnte überflüssige Bürokratie und unnötiger Aufwand vermieden werden. Gegenwärtig ist das System von zeitaufwändigen Überregulierungen und Kontrollen dominiert. Sie könnten minimiert werden, in dem die verbandsinternen Qualitätskontrollen weitgehend anerkannt und der Stellenwert der internen Qualitätssicherung gestärkt würde.
Regelleistung für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, definieren
Für Pflegebedürftige, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation keine privaten Zuzahlungen leisten können und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist der Anspruch auf eine menschenwürdige Pflege gesetzlich (SGB XII) zu definieren. Für die Regelleistung dieser Personen könnte mit dem Sozialhilfeträger ein (bundes- oder landesweit einheitlicher) Preis auf der Basis der heutigen Regelungen und des bestehenden Leistungsniveaus vereinbart werden.
Schnittstellenproblematik lösen
Die Schnittstellen zwischen den Leistungsansprüchen gegenüber Pflegeversicherung und Krankenversicherung sowie das Ausmaß der Eigenverantwortung der Betroffenen müssen eindeutig geklärt werden, um langwierige und kostenspielige Klärungsprozesse zwischen den Kostenträgern zu vermeiden.
Maßnahmen der geriatrischen Rehabilitation fördern
Rehabilitative Maßnahmen müssen auch für ältere und pflegebedürftige Menschen in vollem Umfang zugänglich sein. Geriatrische Rehabilitation hilft den Menschen, Selbstständigkeit und Eigenkompetenz so weit wie möglich wiederzuerlangen und kann das Eintreten bzw. die Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit teilweise vermeiden.
Leistungen für Menschen mit Demenz verbessern
Neue Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen wie z.B. gemeinschaftliche Wohnkonzepte und Formen dezentraler Wohngruppen in überschaubarer Größe sollten gefördert und auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Die im Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz (§ 45b SGB XI - Menschen mit Demenz erhalten einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr) haben in der Realität nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt.
Tagespflege als Alternative zu Heimaufenthalten fördern
Möchte man tatsächlich Menschen der Pflegestufen I und II dazu bringen, in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben, so muss man ihnen eine echte Alternative zum Heim bieten. Eine Alternative ist die Tagespflege, die aber heute wegen der gegenseitigen Anrechnung auf die Pflegesachleistung bzw. das Pflegegeld von nur ca. 13.000 Personen genutzt wird. Nach Ansicht des ASB müsste diese vollständige gegenseitige Anrechnung der Leistungsbeträge für die Tagespflege auf die Pflegesachleistung und das Pflegegeld entfallen. Dann wird sich die Zahl der Tagespflegenutzer vermutlich erhöhen. Der Anstieg der Pflegeheimnutzer würde sich damit voraussichtlich verlangsamen.
Der ASB erwartet durch die Einführung des personenbezogenen Budgets eine Nachfrage nach "neuen" Pflegeleistungen. Dadurch würde sich ein Pflegemarkt entwickeln, der sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert. Neben den klassischen Pflegediensten und Pflegeheimen könnten bei einer Abschaffung der Versorgungsverträge und der damit verbundenen Regelungen auch vermehrt neue und ergänzende Leistungsangebote entstehen.
Das vollständige ASB-Positionspapier finden Sie unter www.asb.de unter "Aktuelle Pressemitteilung" in der Servicebox.
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