Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gesetzliche Unfallversicherung: Beitragsbefreiung für nebenberufliche Notärzte sozialpolitisch brisant - Maßnahme wird Versorgungsprobleme nicht lösen
Berlin (ots)
Am Freitag, den 10. März 2017 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Notärzte, die ihrer Tätigkeit nebenberuflich nachgehen, beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Ziel der Regelung ist es, Anreize für Ärzte zu schaffen, eine nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt aufzunehmen.
Hierzu erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
"Dieses Gesetz ist ein sozialpolitisch brisantes Einfallstor. Der Gesetzgeber stellt damit in Aussicht, dass besonders nachgefragte und notwendige Erwerbstätigkeiten von der Beitragspflicht befreit werden können. Weitere 'Ausstiegswünsche' anderer Berufsgruppen sind dann nicht auszuschließen. Durch eine solche Entscheidung werden die Grundlagen der Sozialversicherung ignoriert. Es wird suggeriert, die Absicherung durch eine bewährte Solidargemeinschaft sei etwas Nachteiliges. Das kann gesellschaftspolitisch nicht gewünscht sein.
Mit Blick auf die Unfallversicherung löst das Gesetz die Probleme der notärztlichen Versorgung nicht, sondern schafft neue. In der Kranken- und Rentenversicherung besteht ohne Beitragszahlung kein Versicherungsschutz. In der Unfallversicherung sind dagegen alle Beschäftigten ohne weitere Voraussetzungen automatisch versichert. Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Durch das Gesetz würden zukünftig also die Arbeitgeber entlastet, nicht aber die nebenberuflichen Notärzte selbst. Wer als Beschäftigter keinen Beitrag zahlt, kann davon auch nicht entlastet werden. Das Nachsehen hat die Solidargemeinschaft der anderen Arbeitgeber, die die Kosten für Arbeitsunfälle der beitragsfrei versicherten Notärzte nun zusätzlich schultern müssen.
Wir fordern den Bundesrat daher auf, die geplanten Änderungen insbesondere des SGB VII abzulehnen."
Mehr zum Thema in der neuen DGUV Kompakt : http://www.dguv.de/de/mediencenter/dguv-kompakt/2017/index.jsp
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