Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gesund arbeiten im Büro - das müssen Arbeitgeber beachten
Welche Punkte Arbeitgeber in puncto Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Büro beachten müssen, erklärt eine neue Branchenregel der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Thema ist relevant: Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Büro.
Wie kann die Arbeit in Büros sicher und gesund gestaltet werden? Eine praktische Übersicht bietet die neue Branchenregel der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie geht auf Fragen der Ergonomie, des Lärmschutzes und der Beleuchtung, aber auch des Arbeitsumfelds ein. Interessierte können die DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26808
Mehr dazu können Sie der Pressemitteilung am Ende dieser Nachricht entnehmen. Bei Fragen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung und vermitteln Ihnen bei Interesse gern Kontakt zu unseren Fachleuten,
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Tel.: 030-288763-768
E-Mail: presse@dguv.de
PRESSEMITTEILUNG
03.07.2018
Gesund arbeiten im Büro
Neue Branchenregel gibt Hinweise zum Arbeitsschutz in Bürobetrieben
Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Büro. Das entspricht fast 17 Millionen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - Tendenz steigend. Für viele dieser Menschen bedeutet das: Sie bewegen sich wenig bei der Arbeit. Die Folge: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems liegen bei den Fehltagestatistiken weit vorn. Aber das ist nur ein Aspekt, den der Arbeitsschutz im Büro berücksichtigen muss. Umfassende Informationen über Sicherheit und Gesundheit im Büro erhalten Verantwortliche in der neuen DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Belastungen reduzieren
Wie können Führungskräfte die Arbeitsorganisation so gestalten, dass ein möglichst gutes psychosoziales Arbeitsumfeld für die Beschäftigten entsteht? Wie sieht ein ergonomischer Büroarbeitsplatz aus? Was ist bei Beleuchtung und Lärmschutz im Büro zu beachten? Die neue Branchenregel gibt Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im Fokus steht die Prävention potenzieller Belastungen am Arbeitsplatz. Die Branchenregel berücksichtig dabei verschiedene Arbeitsbereiche in Bürobetrieben. Nicht nur das Büro selbst, sondern zum Beispiel auch den Technikbereich, den Empfang und die mobil arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Rechtliche Grundlagen verständlich machen
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. An der Ausarbeitung der DGUV-Regel für Bürobetriebe waren neben den Experten der Unfallversicherungsträger auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter beteiligt.
"Die neue Schrift berücksichtigt bereits die Änderungen, die sich durch die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung ergeben haben." sagt Andreas Stephan, Leiter des DGUV-Sachgebiets Büro und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). "Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes finden hier wertvolle Hinweise zur praxisgerechten Lösungen im Büro."
Praxistipps und Arbeitsschutz-Maßnahmen
Die Leserinnen und Leser der Branchenregel erhalten die wichtigsten Informationen zu jedem Aspekt des Arbeitsschutzes auf einen Blick. Die einzelnen Kapitel sind übersichtlich in rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen gegliedert. Praxistipps, Übersichten und grafische Darstellungen erleichtern die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Interessierte können die DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26808
Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Glinkastr. 40, 10117 Berlin Stefan Boltz, Tel.: 030 288763768, E-Mail: presse@dguv.de Folgen Sie uns auf Twitter: @DGUV, @DGUVKompakt Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung unter https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/impressum/datenschutz_partner/index.jsp.