Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Sicheres Arbeiten rund ums Rollfeld
In der neuen DGUV-Branchenregel "Luftfahrt" sind die wichtigsten Regeln für risikoarmes und gesundes Arbeiten bei der Abfertigung von Verkehrsflugzeugen gebündelt.
Mit dieser E-Mail erhalten Sie die aktuelle Pressemitteilung zur neuen Branchenregel "Luftfahrt". Sie widmet sich der Abfertigung von Verkehrsflugzeugen.
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Susan Haustein
Pressestelle
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Pressemeldung vom 19. November 2019
Sicheres Arbeiten rund ums Rollfeld
In der neuen DGUV-Branchenregel "Luftfahrt" sind die wichtigsten Regeln für risikoarmes und gesundes Arbeiten bei der Abfertigung von Verkehrsflugzeugen gebündelt.
Passagiere in Vorfreude auf den Urlaub oder im Stress wegen des nächsten Geschäftstermins bekommen von den Arbeiten rund um die Abfertigung der Flugzeuge, die sie nutzen, oft wenig mit. Die Maschinen einwinken, Gepäckwagen ent- und beladen bis hin zum sicheren Transport der Menschen über das Rollfeld - bis ein Flieger abheben kann, sind viele Arbeiten notwendig. Die neue DGUV-Branchenregel "Luftfahrt. Abfertigung von Verkehrsflugzeugen" beschreibt die Infrastruktur des Flughafens, verkehrsrechtliche Vorschriften, abgestimmte Gefährdungsbeurteilungen sowie die gemeinsame Nutzung von sicheren und geeigneten Arbeitsmitteln auf dem Flughafenvorfeld.
Eng verzahnte Zusammenarbeit und Zeitdruck als Risikofaktoren
"Die Besonderheit bei der Abfertigung von Verkehrsflugzeugen ist, dass Beschäftigte mehrerer Unternehmen und Gewerke auf engstem Raum zusammenarbeiten und ihnen zugleich nur sehr wenig Zeit zur Verfügung steht, um das Flugzeug startklar zu machen", sagt Martin Küppers, Leiter des Sachgebiets Luftfahrt und Flugplätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Kombination aus eng verzahnter Zusammenarbeit und Zeitdruck sei besonders risikobehaftet. "Daher legen wir in der neuen Branchenregel ein Hauptaugenmerk auf die Funktion des Koordinators, der vor Ort überwacht, dass gemeinsam festgelegte Anweisungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Damit sorgt er nicht nur für eine pünktliche, sondern vor allem für eine sichere Abfertigung."
Alle Gewerke bei der Abfertigung werden vorgestellt
Auch alle anderen Gewerke, die erforderlich sind, um ein Flugzeug abzufertigen, werden in der Branchenregel einzeln in den Fokus genommen und mit ihren verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen vorgestellt. "Einige von ihnen sind beispielsweise unter ergonomischen Gesichtspunkten besonders schwierig", so Küppers. "Dazu zählen die knienden und manchmal sogar liegenden Tätigkeiten in den Fracht- und Gepäckräumen, wenn die Koffer der Reisenden im Bauch des Flugzeugs verstaut werden müssen." Im entsprechenden Kapitel wird geschildert, wie sowohl sinnvolle technische Mittel zur Ausübung der Tätigkeit als auch ein gesundheitlicher Ausgleich für die Beschäftigten aussehen können.
Mehr Informationen zu Sicherheit und Gesundheit am Flughafen gibt es auch auf der Homepage der Präventionskampagne kommmitmensch unter www.kommmitmensch.de. Peter Dudenhöfer, Bereichsleiter Zentrale Bodenverkehrsdienst-Infrastruktur bei Fraport AG, ist ein Kommmitmensch der Kampagne und damit einer von jenen, die sich schon heute in ihrem Betrieb begeistert für eine Kultur der Prävention engagieren.
Unter Beteiligung externer Fachleute entwickelt
An der Branchenregel waren Experten der BG Verkehr und der DGUV beteiligt, die die Inhalte gemeinsam mit externen Fachleuten und Praktikern konzipiert haben. Die DGUV-Regel 114-606 "Branche Luftfahrt" können Interessierte jetzt in der Publikationsdatenbank ( https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regeln/3484/branche-luftfahrt-abfertigung-von-verkehrsflugzeugen) kostenfrei als PDF herunterladen. Dort kann sie zeitnah auch als gedrucktes Exemplar bestellt werden.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Akteure einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen.
Durch den hohen Praxisbezug der DGUV-Regel sind nicht nur Unternehmerinnen und Unternehmer angesprochen. Sie bietet auch weiteren Beschäftigten in den Firmen einen großen Nutzen, etwa dem Personal- und Betriebsrat, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Sicherheitsbeauftragten.
PRESSEKONTAKTE:
Stefan Boltz Pressesprecher Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Telefon: 030/13001-1414 E-Mail: presse@dguv.de