Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Sorgerecht für unverheiratete Väter
Rostock (ots)
Der Spruch aus Straßburg, wonach die deutsche Praxis gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, ist . . . eine Ohrfeige sowohl für das oberste deutsche Gericht, das diese Praxis in Kenntnis der Menschenrechtskonvention 2003 zuließ, als auch für die deutsche Politik jedweder Couleur, die sich, ebenfalls in Kenntnis dieser Konvention, hinter Karlsruhe versteckt hat.
Er zeigt zudem, dass die Aufwertung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die der Vertrag von Lissabon ermöglicht, für EU-Bürger auch Vorteile haben kann. Jedenfalls wird Vater Staat bei uns nun handeln und den betroffenen Vätern mehr Rechte einräumen müssen. Wenn dann alle einsehen, dass mit Rechten auch Pflichten verbunden sind, wäre das Urteil ein klarer Sieg für die Kinder.
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