Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
Rostock (ots)
Nach dem gestern veröffentlichten Gutachten des Europäischen Gerichtshofs ist die Zukunft der anlasslosen Datenspeicherung in der EU offen. Die derzeit geltende Richtlinie verstößt offenbar eindeutig gegen europäische Grundrechte. Das kommt wenig überraschend, hatte doch bereits das Bundesverfassungsgericht ähnlich entschieden. Die Richter in Luxemburg werden nun im nächsten Jahr abschließend darüber befinden. Es spricht viel dafür, dass sie dem Gutachten folgen. In Deutschland gibt es jetzt zwei politisch Beschädigte: Da ist die Kanzlerin, die die Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag prominent platziert hat und gerade erst vollmundig die schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie ankündigte. Und da ist die SPD, die in Datenschutzfragen seit Monaten ohnehin einen hochnotpeinlichen Schlingerkurs fährt: Erst war man gegen die Vorratsdatenspeicherung, nun ist man um des Regierens Willen plötzlich dafür. Sachlich gesehen gilt: Die Vorratsdatenspeicherung könnte im Einzelfall zu Aufklärung schwerer Verbrechen führen. Doch ihr Einsatz bleibt unverhältnismäßig, ihre technische Ausstattung ist unangemessen. Man kann ein Volk nicht unter Generalverdacht stellen, um einzelne Kriminelle zu fassen. Und man kann nicht ernsthaft massenhaft Daten in Zeiten speichern, in denen grundsätzliche Fragen des Datenschutzes ungeklärt sind. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Beispiel dafür, den Bürger im Kleinen beschützen zu wollen, ihn im Großen aber seiner Freiheit zu berauben.
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