Landeszeitung Lüneburg: ,,Ohne Akzeptanz kein Atommüll-Endlager" -- Interview mit dem Schweizer Experten Dr. Hans Wanner vom ENSI
Lüneburg (ots)
Energiepolitik ist eines der wichtigsten Wahlkampfthemen. Berichte über angeblich geschönte Gutachten zum Endlagerstandort Gorleben in den 1980er-Jahren durch die Regierung Kohl haben den Streit um die Atomenergie angeheizt. Andere Länder suchen ebenfalls nach Endlagern für hochradioaktiven Atommüll. ,,Ein Tiefenlager lässt sich nur realisieren, wenn es genügend Akzeptanz findet", sagt Dr. Hans Wanner, Leiter der Abteilung Entsorgung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats, ENSI, im Gespräch mit unserer Zeitung. In der Schweiz sei die Bürgerbeteiligung ein unverzichtbares Element.
Herr Dr. Wanner, seit 2005 hat die Schweiz ein neues Kernenergiegesetz. Was sind die Schwerpunkte dieses Gesetzes und wo sehen Sie die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Atomgesetz?
Dr. Hans Wanner: Das neue Kernenergiegesetz stützt sich auf neueste internationale Standards, im Bereich der Entsorgung auf die der Joint Convention, die von der Schweiz im Jahr 2000 ratifiziert wurde. Schwerpunkte in Bezug auf die Entsorgung sind das Verursacherprinzip, die Pflicht zur Entsorgung in geologischen Tiefenlagern im Inland und die Möglichkeit der Langzeitüberwachung und der Rückholung der Abfälle. Die Standortsuche ist neu Sache des Bundes. Zum deutschen Atomgesetz kann ich mich nicht äußern, da ich die darin enthaltenen Bestimmungen nicht präsent habe.
Wie sieht die Beteiligung der Bevölkerung aus?
Wanner: Ein Tiefenlager lässt sich nur realisieren, wenn es genügend Akzeptanz findet. Die Beteiligung der betroffenen Kantone und Regionen ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil in allen drei Etappen des Auswahlverfahrens. In der ers"ten Etappe bildet der Bund frühzeitig einen Ausschuss der Kantone. Dieser besteht aus den betroffenen Kantonen und Nachbarstaaten. In der zweiten und dritten Etappe führen die Gemeinden der Standortregionen die regionale Partizipation durch, in welcher Anwohner mitarbeiten können. Die Standortregionen können grenzüberschreitend sein. Interessierte Bürger können zudem in allen drei Etappen in den öffentlichen Anhörungsverfahren Stellungnahmen abgeben. Am Schluss besteht die Möglichkeit, auf nationaler Ebene das Referendum gegen den Rahmenbewilligungsentscheid des Parlamentes zu ergreifen.
Wie weit fortgeschritten ist die Suche nach Endlager-Standorten?
Wanner: Wir befinden uns in der ersten von drei Etappen auf dem Weg zur Standortwahl. Die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) hat aufgrund sicherheitstechnischer Kriterien 3 aus ihrer Sicht mögliche Standortregionen für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle und 6 Standortregionen für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden jetzt von der zuständigen Sicherheitsbehörde, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), im Detail überprüft. Weitere Expertengruppen und Kommissionen werden sich ebenfalls zu den Vorschlägen äussern. Im Zentrum von Etappe 2 liegt die Partizipation: Die Standortregionen haben die Möglichkeit, bei der Konkretisierung der Lagerprojekte sowie den Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen mitzuarbeiten. Zudem werden die Standorte sicherheitstechnisch verglichen, bevor die Nagra pro Abfallkategorie mindestens zwei Standorte vorschlagen kann. In Etappe 3 werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht. Um einen gleichwertigen sicherheitstechnischen Kenntnisstand zu erhalten, sind aus heutiger Sicht erdwissenschaftliche Untersuchungen, inklusive Sondierbohrungen, notwendig. Vor der Einreichung von Rahmenbewilligungsgesuchen müssen zudem die Grundlagen für Kompensationsmassnahmen und für die Beobachtung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen erarbeitet sowie die Frage der Abgeltungen geregelt werden. Das Standortauswahlverfahren wird aus heutiger Sicht rund 10 Jahre in Anspruch nehmen.
Was sind die sicherheitstechnischen Kriterien für die Suche nach Standorten?
Wanner: Bei der Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager hat die Sicherheit stets oberste Priorität. Die sicherheitstechnischen Kriterien für die Standortwahl betreffen die Eigenschaften des Wirtgesteins wie räumliche Ausdehnung und Wasserdurchlässigkeit, die Langzeitstabilität einschliesslich der Berücksichtigung von Nutzungskonflikten, die Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen, wozu die Charakterisierbarkeit der Gesteine, die Explorierbarkeit und die Prognostizierbarkeit von Langzeitverän-derungen gehören, sowie die bautechnische Eignung.
Werden alle verfügbaren geologischen Informationen berücksichtigt?
Wanner: Ja, die Auswahl möglicher geologischer Standortgebiete in Etappe 1 hatte aufgrund der heute bekannten Eigenschaften des geologischen Untergrundes zu erfolgen. Dabei waren alle verfügbaren geologischen Informationen zu berücksichtigen. Das ENSI überprüft derzeit, ob dies der Fall war.
Als Standort für ein SMA- (schwach- mittelaktive Abfälle) Lager war einst Wellenberg auserkoren. Warum wurde der Standort fallengelassen?
Wanner: Aus sicherheitstechnischer Sicht wurde der Standort Wellenberg sowohl durch die Nagra als auch durch die überprüfenden Behörden als geeignet für ein SMA-Lager beurteilt. Die notwendige kantonale Bewilligung für die Realisierung des Projekts wurde 1995 vom Stimmvolk abgelehnt. Als auch ein schrittweises Vorgehen 2002 beim kantonalen Stimmvolk keine Zustimmung fand, liessen die Projektanten den Standort fallen. Im neuen Standortauswahlverfahren ist der Wellenberg von der Nagra als eine der 6 aus sicherheitstechnischer Sicht möglichen Standortregionen für ein SMA-Lager erneut vorgeschlagen worden.
Für ein HAA- (hochaktive Abfälle) Lager gibt es Zweifel an der Eignung kristalliner Standorte. Wie sieht es mit Opalinuston aus?
Wanner: Der 1985 von der Nagra eingereichte Entsorgungsnachweis für HAA ging von einem Standort im kristallinen Grundgebirge aus. Die Prüfbehörde kam in ihrem Gutachten zur Ansicht, dass die Suche nach einem geeigneten Standort im kristallinen Grundgebirge der Schweiz schwierig und ohne Garantie auf Erfolg sei. Sie forderte die Nagra auf, ihre Arbeiten auf Sedimentgesteine auszudehnen. Die Nagra ist dieser Forderung nachgekommen und reichte 2002, basierend auf dem Wirtgestein Opalinuston, den Entsorgungsnachweis HAA ein. Dieser wurde von den zuständigen Behörden positiv beurteilt. Auch eine internationale Expertengruppe gab dazu ein positives Urteil ab. Der Schweizer Bundesrat genehmigte 2006 den Entsorgungsnachweis HAA.
Im Sachplan geologisches Tiefenlager heißt es, dass Kantone, das benachbarte Ausland und die Bevölkerung einbezogen werden. Heißt das, dass Deutschland gefragt werden würde, wenn der ausgewählte Standort für ein Endlager in Grenznähe liegen wird?
Wanner: Die an die Schweiz angrenzenden deutschen Bundesländer haben im Auswahlverfahren die gleichen Mitwirkungsrechte wie die Regionen in der Schweiz. In den späteren atomrechtlichen Bewilligungsverfahren sind nach schweizerischem Verfahrensrecht den angrenzenden deutschen Gemeinden und den dort lebenden Personen dieselben Rechte eingeräumt wie den betroffenen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Die Bau- und Betriebsbewilligungen können vor Bundesverwaltungsgericht und vor Bundesgericht angefochten werden. Die Teilnahme an einer Volksabstimmung im Zusammenhang mit der Rahmenbewilligung ist auf Personen beschränkt, die in der Schweiz stimmberechtigt sind.
Wann rechnen Sie mit der Inbetriebnahme der Endlager?
Wanner: Die offizielle Terminplanung des Bundesamts für Energie rechnet mit der Inbetriebnahme des SMA-Lagers frühestens 2030 und des HAA-Lagers frühestens 2040.
In Deutschland legten sich Politiker gegen den Rat von Experten auf Gorleben als HAA-Endlager fest. Die Bevölkerung wurde gar nicht erst gefragt. Rechnen Sie mit einem endgültigen Aus für Gorleben?
Wanner: Als zuständige Aufsichtsbehörde der Schweiz kann sich das ENSI nicht zu den politischen Vorgängen in Deutschland äußern. Das Atommülllager im Salzstock Asse ist akut einsturzgefährdet.
Würde der Salzstock Gorleben die strengen Schweizer Kriterien überhaupt erfüllen?
Wanner: Salz, Ton und Kris"tallin gelten weltweit als potenziell mögliche Wirtgesteine für HAA-Lager. Ob der Salzstock in Gorleben die Schweizer Kriterien erfüllt, müsste mittels eines detaillierten Sicherheitsnachweises aufgezeigt werden.
Die Schweiz hat derzeit fünf Atomkraftwerke an vier Standorten. Drei neue Werke Leichtwasserreaktoren -- sind geplant. Wann sollen diese ans Netz gehen?
Wanner: Die Bewilligungsverfahren sind zeitaufwendig. Sie beinhalten eine Rahmenbewilligung, die dem fakultativen Referendum unterliegt. Das Schweizer Stimmvolk kann also bestimmen, ob es ein neues Kernkraftwerk will oder nicht. Zurzeit läuft das Rahmenbewilligungsverfahren für drei neue Kernkraftwerke. Danach folgen die Bau- und die Betriebsbewilligung, die nach geltendem Recht bis zur höchsten gerichtlichen Instanz angefochten werden können. Heute wird damit gerechnet, dass ein neues KKW frühestens in rund 17 Jahren ans Netz gehen kann.
Im Kernkraftwerk Mühleberg gibt es Probleme mit Rissen im Kernmantel. Mühleberg ist wie auch der deutsche Pannenreaktor Krümmel ein Siedewasserreaktor. Ist dieser Typ zu störanfällig?
Wanner: Beim Kernmantel handelt es sich um ein zylinderförmiges Strömungsleitblech im Innern des Reaktordruckbehälters. Es führt keinen Druck und dient in den Siedewasserreaktoren der optimalen Leitung des Kühlwassers. Siedewasser- und Druckwasserreaktoren gehören zu den Leichtwasserreaktoren. Beide Typen sind in Bezug auf die nukleare Sicherheit gleichwertig. Dies zeigt auch die jahrzehntelange internationale Erfahrung.
Alle drei geplanten Werke sollen direkt neben bestehenden AKW gebaut werden. Liegt das nur an der Infrastruktur oder wäre der Widerstand der Bevölkerung an neuen Standorten zu groß gewesen?
Wanner: Diese Frage ist politischer Natur. Dazu können wir als Sicherheitsbehörde nicht Stellung nehmen.
Das Interview führte Werner Kolbe
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