Neue Westfälische: Kommentar zum Thema Entschädigung für Bahnkunden
Bielefeld (ots)
Die Neuregelung reicht nicht weit genug. Erst ab einer Verspätung von einer Stunde wird eine Entschädigung fällig. 30 Minuten wären angemessen. Die Bahnen sollen sich schließlich alle Mühe geben, damit es erst gar nicht zu langen Verspätungen kommt. Dazu fehlt der Anreiz. Wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, also beispielsweise ein Unfall die Züge lahm legt, müssen die Unternehmen ohnehin nicht zahlen. Auch dieser Punkt wirft Zweifel auf. Wie lässt sich die Schuld an einer Verspätung nachweisen? An diesem Punkt könnte sich das vermeintliche Schwert des Verbrauchers als fürchterlich stumpf erweisen.
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