Neue Westfälische: Kommunalwahl erneut vorm NRW-Verfassungsgericht Hohe Hürden PETER JANSEN,DÜSSELDORF
Bielefeld (ots)
Erst Ende Mai wird NRW erfahren, ob es beim 30. August als Tag der Kommunalwahl bleibt und ob Stadtoberhäupter und Landräte künftig in einem Wahlgang ohne Stichwahl gewählt werden. In der gestrigen Verhandlung über beide Streitfragen wurde deutlich, dass das Verfassungsgericht hohe Hürden aufstellt, bevor es Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Es reicht nicht aus, dass die Opposition glaubt, gute Argumente gegen den 30. August als Wahltag und die Abschaffung der Stichwahl zu haben. Damit beide Maßnahmen vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt werden, müssten SPD und Grüne überzeugend nachweisen, dass sie gegen die NRW-Verfassung oder das Grundgesetz der Bundesrepublik verstoßen. Damit tun sich SPD und Grüne allerdings deutlich schwerer als im Februar, als sie den Wahltermin 7. Juni kippten. Gute Gründe sprechen für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September, ebenso für die Beibehaltung einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern in der Kommunalwahl. Aber den Vorhalt der Regierung, der Gesetzgeber habe bei der Gestaltung des Wahlrechts große Freiheit, konnten SPD und Grüne nicht entscheidend entkräften. Es wäre nicht verwunderlich, wenn sie mit ihren beiden Klagen scheitern.
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