Neue Westfälische: Gericht kippt Freiburger Alkoholverbot Exzesse stoppen HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Die Bilder sind hässlich und sie häufen sich: Betrunkene Menschen, zum großen Teil Jugendliche und Heranwachsende, torkeln in lauen Sommernächten in Gruppen durch die Innenstädte. Sie grölen Parolen, rempeln Passanten an und urinieren ungeniert aufs Pflaster. Wenn die Polizei gegen diesen Mob einschreiten will, schlagen ihr nicht nur verbale Aggressionen entgegen. Eine steigende Zahl von Beamten wurde in letzter Zahl durch alkoholisierte Gewalttäter nach Flaschenwürfen oder bei Prügelorgien verletzt. Es ist daher ein durchaus berechtigtes Anliegen, wenn viele Kommunen auf Abhilfe sinnen. Als eine der ersten hatte Freiburg ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Altstadt erlassen. Doch die Regelung geht dem Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg zu weit. Die verfügte "Freiheitseinschränkung" sei nicht gerechtfertigt, weil nicht jeder Alkoholkonsument automatisch zum Gewalttäter werde. Formal liegen die Richter mit ihrer Argumentation zwar richtig. Ihr Hinweis, die Polizei könne ja eingreifen, wenn Gefahr im Verzuge sei, gibt den "Schwarzen Peter" aber ausgerechnet an jene zurück, die ihn jetzt ohnehin schon in der Hand haben: Die Polizei soll weiterhin ihren Kopf hinhalten. Ihr wurde ein schlechter Dienst erwiesen. Es sei denn, die Politik (der Gesetzgeber) würde klare Regelungen für ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit treffen. Daran fehlt es bislang. In NRW bietet das Ordnungsbehördengesetz den Kommunen einige Möglichkeiten, Verordnungen zu treffen, um in engen zeitlichen und räumlichen Grenzen Alkoholverbote zu erlassen. Davon sollten die Kommunen nach sorgsamer Abwägung Gebrauch machen. Eine generelles Alkoholverbot in Innenstädten wäre unverhältnismäßig und es würde auch nicht sämtliche Probleme lösen. Aber es ist wirklich an der Zeit, den öffentlichen Alkoholexzessen Einhalt zu bieten.
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