Neue Westfälische: Blutproben nur mit Zustimmung von Richtern Schutz vor Willkür HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Es ist eine knifflige Angelegenheit, die das Oberlandesgericht Hamm heute zu entscheiden hat. Der zuständige Senat muss das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung gegen die Grundrechtsverletzung bei einer Wohnungsdurchsuchung gegeneinander abwägen. Die eigenen vier Wände sind völlig zu Recht besonders geschützt. Polizisten zum Beispiel dürfen dort nur eindringen, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorweisen können - oder eine besondere Gefahr im Verzug ist. Bereits vor einigen Wochen hatten die OLG-Richter in einem weithin unbekannten Urteil der Polizei die Leviten gelesen. Diese dürfe nicht einfach unter Verweis auf ihre "langjährige Praxis" die Entnahme von Blutproben anordnen, so wie es in der Vergangenheit wohl tausendfach geschehen ist. Im Regelfall muss die Polizei vor einer Blutprobe jedesmal einen Richter anrufen - erst dann darf sie loslegen. Vielen Laien mag die Argumentation des OLG nicht passen und womöglich auch praxisfern vorkommen. Doch der Richtervorbehalt hat durchaus seinen Sinn. Er ist ein wichtiges und grundlegendes Element in unserer Demokratie und dient dazu, die Menschen vor Willkür zu schützen: Die Exekutive wird von der Judikative in Schranken gehalten. Dass diese Machtbalance in unserem Staat nicht mehr hinreichend funktioniert, ist schon oft kritisiert worden. Die Behörden argumentieren vielfach mit der besonderen Eilbedürftigkeit ("Gefahr im Verzug") und nehmen ohne richterlichen Beschluss Maßnahmen wie beispielsweise Telefonüberwachungen vor. Es soll zwar auch schon vorgekommen sein, dass Richter schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung angeordnet haben. Der Richtervorbehalt ist deshalb kein Allheilmittel. Aber er bleibt ein wichtiges Rezept.
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