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Neue Westfälische (Bielefeld): Urteil im Brunner-Prozess Juristisch wackelig RALF MÜLLER, MÜNCHEN

Bielefeld (ots)

Bei aller Genugtuung für die Bestrafung einer monströsen Tat bleibt im Brunner-Prozess der Verdacht einer populistischen Rechtsprechung. Der öffentlichen und veröffentlichten Meinung sowie der Erwartungshaltung der größten in Bayern regierenden Partei kam die Münchener Jugendstrafkammer mit ihrem harten Urteil gegen die beiden Schläger vom S-Bahnhof München Solln ohne weiteres nach. Ob es auch den Buchstaben des Gesetzes gerecht wird, ist aber zweifelhaft. Keine Frage: Gegenüber den brutalen jugendlichen Straftätern wäre Milde fehl am Platze gewesen, aber im Fall es älteren von ihnen auf Mord zu erkennen, ist eine juristisch wackelige Sache. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als Revisionsinstanz das Urteil aufhebt. Es besteht der begründete Verdacht, dass dies dem Gericht bewusst war. Denn Gerichtsvorsitzender Reinhold Baier beschrieb in seiner mündlichen Urteilsbegründung mit geradezu quälender Detailtreue den Sachverhalt, wurde aber erstaunlich einsilbig, als es um zentrale juristischen Fragen wie die Mordmerkmale und die Kausalität ging. Gerade in dieser Hinsicht hätte man sich fundiertere Ausführungen erwartet, die das Gericht freilich noch in den schriftlichen Urteilsgründen nachliefern kann.

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