Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Verfassungsgericht gibt Kommunen Recht Bestellt und nicht bezahlt PETER JANSEN, DÜSSELDORF
Bielefeld (ots)
Das Einzige, was an dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Münster erstaunt, ist die Tatsache, dass es überhaupt zu diesem Verfahren kommen musste. Die obersten Richter des Landes haben sich schlicht an das jedermann einsichtige Prinzip gehalten: "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch." Auf die konkrete Klage übertragen heißt das: Wenn Bund und Land den Kommunen neue Aufgaben übertragen bei der Betreuung von Kindern im Alter zwischen einem und drei Jahren, dann müssen sie ihnen auch die erforderlichen finanziellen Mittel dafür zugestehen. Der damals verantwortliche Familienminister Armin Laschet und die CDU/FDP-Regierung, der er angehörte, haben sich dagegen gerne und oft damit gebrüstet, wie viel neue Betreuungsplätze für Kleinkinder sie schaffen würden. Bei der Bezahlung haben sie die Kommunen aber schnöde im Stich gelassen. Dabei haben sie selbst 2004 das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert. Bei ihren Attacken auf die Schuldenmacherei der neuen Regierung sollten sich CDU und FDP bei den jetzt fälligen erheblichen Mehrausgaben für die Kinderbetreuung zurückhalten. Diese Schulden haben sie verursacht. Die rot-grüne Minderheitsregierung muss jetzt die Suppe auslöffeln, die ihr Schwarz-Gelb eingebrockt hat.
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