Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung Ohrfeige HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Das Thema Sicherungsverwahrung ist kompliziert und es eignet sich deshalb eigentlich nicht für die Stammtische. Trotzdem wird gerade dort eifrig darüber diskutiert. Das Rezept erscheint dann meistens verblüffend einfach. Formuliert wird in etwa so, wie es der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder einmal getan hat: "Wegsperren, für immer!" Solchen populistischen Parolen folgt das Bundesverfassungsgericht gottlob nicht, selbst wenn es um gefährliche Straftäter geht. In einem Rechtstaat sind auch sie nicht vogelfrei. Auch für sie gelten die Grundrechte. Eigentlich müsste es überflüssig sein, das besonders zu betonen. Doch mit ihrem aktuellen Urteil sahen sich die höchsten Richter in Karlsruhe dazu genötigt. Sie haben nicht nur ein paar kleine Detailprobleme angesprochen und gerügt. Sie haben in symbolischer Hinsicht die Ärmel hochgekrempelt und alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung in Bausch und Bogen für verfassungswidrig g erklärt. Das ist eine heftige Ohrfeige für die Politik. Sie hatte in den letzten Jahren immer wieder mit heißer Nadel an den Regelungen zur Sicherungsverwahrung gestrickt, sie ausgeweitet - und sich dabei über verfassungsrechtliche Bedenken hinweggesetzt. Dafür gab es nun die Quittung. Die Sicherheitsverwahrung ist die härteste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt. Sie kommt - im Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit - dann zum Tragen, wenn der Täter für seine Schuld schon mit einer Freiheitsstrafe gebüßt hat. Deshalb muss die Sicherheitsverwahrung nicht nur das "letzte Mittel" sein, sondern sich in ihrer konkreten Ausgestaltung auch von der Strafhaft positiv unterscheiden. Für die Stammtische mag die Position der Karlsruher Richter schwer erträglich sein. Doch es gilt zu begreifen, dass die Freiheit für alle ein kostbares Gut und daher unteilbar ist.
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