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Neue Westfälische (Bielefeld): Schmerzensgeld für Schwerverbrecher Die Quittung HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Wenn gefährliche Kriminelle, die in ihrem Leben fürchterliche Taten begangen haben, eine Haftentschädigung erhalten, dann ist das für die Allgemeinheit sehr schwer zu ertragen. Vor allem den Opfern muss das wie Hohn vorkommen. Sie können ohnehin nicht verstehen, wenn ihre Peiniger plötzlich wieder auf freien Fuß gesetzt werden, obwohl sie sich doch in der Strafhaft oder in der Sicherungsverwahrung befanden. Andererseits steht aber fest, dass die Sicherungsverwahrung in Teilen ihrer Ausgestaltung rechtswidrig gewesen ist. Das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt. Der deutsche Gesetzgeber selbst trägt die Schuld daran, dass nun Haftentschädigung, eine Art Schmerzensgeld vom Staat, gezahlt werden muss. Der Gesetzgeber hat es in der Vergangenheit versäumt, die Sicherungsverwahrung korrekt zu regeln. Er hat ein schweres Schwert willkürlich geschwungen und es in der Vergangenheit je nach Lust und Laune weiter geschärft. Dafür gibt es nun die Quittung. Bleibt zu hoffen, dass in Zukunft solche Fehler nicht mehr vorkommen.

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