Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Neues Hochschulgesetz Licht und Schatten BERNHARD HÄNEL
Bielefeld (ots)
Fast zwei Jahre wurde gestritten: Jetzt kommt das neue Hochschulgesetz. Die Universitäten sehen in dem von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze großspurig als Hochschulzukunftsgesetz titulierten Werk nichts als Schatten. Dabei müsste Wissenschaftlern klar sein, dass Schatten ohne Licht ein Ding der Unmöglichkeit ist. Oberste Maxime des neuen Gesetzes ist die öffentliche Kontrolle der Finanzen der Hochschulen. Soweit dies die Grundfinanzierung von derzeit rund sechs Milliarden Euro betrifft, ein verständliches Verlangen. Schließlich geht es um Steuermittel, über deren Einsatz in der Demokratie niemand anders zu entscheiden hat als die Volksvertretung. Weit über das Ziel geschossen wäre aber, wenn diese parlamentarische Kontrolle auch auf den Einsatz von Drittmitteln Anwendung gefunden hätte. Hier muss sich der Staat auf eine Kontrolle der ethischen Maßstäbe der von Dritten finanzierten Forschung beschränken. So betrachtet, ist die Rücknahme der Pflicht zur Vorabveröffentlichung von Details von Drittmittelprojekten ein Gewinn für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort NRW. Aus Sicht der Universitäten war dieses Zugeständnis der rot-grünen Koalition ein Ablenkungsmanöver. Etwa vom stikum eingefügten Paragrafen 67a, der den Fachhochschulen "kooperative Promotionen" zugesteht. Ein Novum, das die Unis um ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ärmer macht. Kein Gesetz verlässt eben das Parlament so, wie es hereingekommen ist. Nur diesmal ist es schlimmer gekommen. Nun beginnt die Umsetzung der Vorgaben. Dabei muss sich erweisen, ob der vielbeschworene Verlust an Hochschulautonomie auch einen Effizienzverlust nach sich ziehen wird. Mehr Mitbestimmung, etwa durch einen deutlich gestärkten Senat, mag mancher als Effizienzverlust betrachten, sie ist aber in Wahrheit ein Gewinn an Demokratie. Interessenausgleich zwischen Gruppen und Disziplinen ist zentral für das akademische Leben in einer Demokratie.
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